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8 kirjaa tekijältä Felix Schmidt

Die Einfuhrung Standardisierter Uhrzeiten in Deutschland: Zeit-Reformen Zwischen Industrialisierung Und Nationalstaatsbildung
Wie spat ist es? Diese vermeintlich einfache Frage bereitete im Verlauf des 19. Jahrhunderts zusehends Kopfzerbrechen. Die Industrialisierung machte eine Standardisierung der Zeit notwendig: Die alten, sonnenbestimmten Ortszeiten passten nicht mehr zu den modernen Zeiten. Nach ersten Vereinheitlichungen durch Eisenbahnzeiten widmete sich auch das Deutsche Reich der Synchronisierung bis dato gultiger Zeitregime: 1893 wurde mit der MEZ erstmals deutschlandweit eine Einheitszeit eingefuhrt, was zur Identitatsbildung im jungen Nationalstaat beitragen sollte. In den Folgejahrzehnten blieb die Frage neuer staatlicher Zeitregelungen Gegenstand intensiver gesellschaftlicher Debatten. Dies galt fur die erstmalige Einfuhrung der Sommerzeit wahrend des Ersten Weltkriegs ebenso wie fur den Umstieg auf die 24-Stundenzahlung. Wie deutsche Politiker und Wissenschaftler um die Zeit stritten, welche Standards sich etablierten und die vielfaltigen Kompromisse, die die Bevolkerung dabei eingehen musste, stellt Felix Schmidt erstmals detailliert dar. Dabei bettet er seine quellenreiche Grundlagenforschung zur Zeitstandardisierung in Deutschland zwischen 1860 und 1930 in den internationalen Kontext ein.
Das unerlaubte Handeltreiben mit Betaeubungsmitteln
Im Rahmen dieser Untersuchung wird der von der Rechtsprechung vor Jahrzehnten entwickelte Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Bet ubungsmitteln auf den Pr fstand gestellt, insbesondere werden die erheblichen systematischen Friktionen sowie der nur unzureichend ausgepr gte Rechtsgutsbezug vom Autor eingehend herausgearbeitet. Um diese Strafnorm mit den dogmatischen Grundkonstanten des Strafrechts zu reharmonisieren, wird vom Rechtsgut der staatlichen Drogenverkehrshoheit ausgehend der Begriff des Handeltreibens neu interpretiert. Mit diesem Ansatz wird der bislang berbordende Tatbestand de lege lata wohldosiert heruntergefahren, sodass sowohl die T terschaft von der Teilnahme als auch die Deliktsverwirklichungsstufen wieder nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden k nnen.