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19 kirjaa tekijältä Klaus Emmerich

Die Staatsgrenze zwischen beiden deutschen Staaten
Das Hoheitsgebiet umfa t das Festlandgebiet einschlie lich des Erdinnern und der Binnengew sser (Fl sse, Kan le, Seen, Staubecken), die Inneren Seegew sser, die Territorialgew sser und den Grund und Untergrund dieser Gew sser sowie den Luftraum ber allem. Die Staatsgrenze ist jene Linie, die das Hoheitsgebiet des einen von den Hoheitsgebieten benachbarter bzw. gegen berliegender Staaten und vom Offenen Meer abgrenzt. Die Staatsgrenze verl uft so, wie sie in v lkerrechtlichen Vertr gen festgelegt oder festgestellt, oder in bereinstimmung mit dem V lkerrecht auf dem Offenen Meer einseitig festgelegt wurde (vgl. 1 und 2 des Grenzgesetzes der DDR). Die auch heute h ufig benutzte Formel von der "Innerdeutschen Grenze" w hrend der Existenz zweier deutscher Staaten, geh rt ins Reich politischer Fabeln w hrend des Kalten Krieges. Innerdeutsche Grenzen gibt es zwischen benachbarten Bundesl ndern. Entscheidend bleibt die absolute Trennung zwischen dem territorialen Grenzregime einerseits, das einer staatsrechtlichen, innerstaatlichen Regelung des anwendenden Staates und dem Verlauf der Grenze anderseits, der v lkerrechtlichen und vertraglichen Regelungen zwischen den Nachbarstaaten unterliegt. Nicht die Sicherungsma nahmen der DDR an der Staatsgrenze ("Mauer", Stacheldraht) oder die Ein- und Ausreisebestimmungen sind f r den Verlauf und Charakter dieser Grenze bestimmend, sondern grunds tzlich die Vereinbarungen zwischen beiden deutschen Staaten.
Die Grenzkommission beider deutscher Staaten

Die Grenzkommission beider deutscher Staaten

Klaus Emmerich

Books on Demand
2014
pokkari
Die Staatsgrenze war untrennbar von der Existenz beider deutscher Staaten. Ihr Verlauf wurde durch Vereinbarungen zwischen ihnen und den ehemaligen Besatzungsm chten, die ihre Zonen abgrenzten, bestimmt. Der Grundlagenvertrag DDR/BRD aus dem Jahre 1972, der als Staatsvertrag ausgestaltet war, bestimmte u.a. die Bildung einer gemeinsamen Grenzkommission. Sie erhielt die Aufgabe, vor allem den Verlauf dieser Staatsgrenze zu berpr fen, soweit erforderlich zu erneuern, erg nzen, festzustellen oder festzulegen, eine Grenzdokumentation zu erarbeiten und sonstige mit dem Grenzverlauf zusammenh ngende Probleme zu kl ren. Im Zeitraum vom 31. Januar 1973 bis 26. Oktober 1978 hielt sie insgesamt 44 Sitzungen ab. Sie bildete unter Zuziehung von Experten zeitweilige Arbeitsgruppen. Die geod tischen Vermessungen ergaben eine L nge der Grenze von 1.296,7 km, davon entfielen 14,9 km auf die festgelegte Seegrenze (Territorialgew ssergrenze) in der L becker Bucht. Nicht festgelegt bzw. festgestellt wurden etwa 95 km in der Elbe und rund 1,2 km in der Warmen Bode. Die Staatsgrenze wurde auf dem Festland unter anderem mit 15.028 neuen Grenzsteinen gekennzeichnet (siehe Titelblatt). Die Staatsgrenze zwischen beiden Staaten verlief genau in der Mitte dieser Grenzsteine. Die Identifizierung des Verlaufs der Grenze mit der einseitigen Sicherung durch die DDR ist ein Irrweg, der in der ffentlichkeit immer noch herumgeistert.
Befohlene Entnazifizierung oder "verordneter" Antifaschismus in Deutschland 1945 bis 1948?
Mit der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus, die mit der bedingungslosen Kapitulation der Hitlerwehrmacht im Mai 1945 ihren Anfang nahm, kam es in den vier Besatzungszonen darauf an, auch die K pfe der Menschen von nazifaschistischer Ideologie frei zu machen und ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland aufzubauen, wie es die Potsdamer Konferenz 1945 beschlo . Der Alliierte Kontrollrat, der sich aus den obersten Milit rs der vier Besatzungsm chte zusammensetze, bte die Regierungsgewalt aus. Seine Beschl sse konnten nur einstimmig gefasst werden. Das betraf selbstverst ndlich auch alle Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung. Im Buch wird - dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 "Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit schuldig gemacht haben"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 "Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegen berstehen, aus mtern und verantwortlichen Stellungen"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 "Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und berwachung von m glicherweise gef hrlichen Deutschen" besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie bildeten die Grundlage f r das "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. M rz 1946 f r Bayern, Gro -Hessen und W rttemberg-Baden und den "Befehl Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Milit radministration in Deutschland ber die Anwendung der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 ber die Entnazifizierung" vom 16. August 1947. Der Autor erl utert beispielhaft das unterschiedliche Herangehen nicht nur der Besatzungsm chte 1945 bis 1949. Es wird weitgehend darauf verzichtet, diese Dokumente zu kommentieren, weil sie Sinn, Inhalt, Ziel und auch Fehler der Entnazifizierung in Deutschland in den ersten Nachkriegsjahren am
Gesamtdeutsche Verfassung - eine Karikatur?

Gesamtdeutsche Verfassung - eine Karikatur?

Klaus Emmerich

Books on Demand
2015
pokkari
Im April 2015 j hrt sich zum f nfundzwanzigsten Mal jener Tag, an dem das Verm chtnis des Zentralen Runden Tisches, der Entwurf einer neuen Verfassung f r die DDR, fertig gestellt und den Abgeordneten der Volkskammer bergeben wurde. Die weltbekannte Schriftstellerin Christa Wolf (1929-2011) verfasste die Pr ambel. Im Zusammenhang mit Artikel 146 des Grundgesetzes f r die Bundesrepublik Deutschland, der die G ltigkeit dieses Provisoriums solange bestimmt, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", darf der Verfassungsentwurf des Runden Tisches nicht bergangen werden. Die Zeit ist berreif, die Diskussion ber eine Gesamtdeutsche Verfassung neu zu beleben. Das Bew hrte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland w re selbstverst ndlich wichtiger Bestandteil dieser Verfassung. Das Argument, als sechsunddrei igste nderung im Art. 146 Grundgesetz f r die Bundesrepublik Deutschland am 23. September 1990 festgeschrieben, eine Verfassung k nnte erst nach "Vollendung der Einheit und Freiheit" verabschiedet werden, steht auf t nernen F ssen. In den vergangenen fast 25 Jahren seit Anschluss der DDR an die BRD, wird immer wieder deutlich gemacht, wie und auf welche Art und Weise diese Vollendung der Einheit hinausgeschoben werden kann und wird.