Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universit t Heidelberg, Veranstaltung: Der Mensch als Person und Pers nlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Fr hmittelalter orientierte sich die Namengebung an familiale, gentile oder regnumsspezifische Gesichtspunkte (vgl. Debus 2003: 82). Es herrschte die Grundeinstellung, dass Familie und Name den Adel ausmachen. Wes Namen ich trage, des Hause ich bin. So lautete das Motto, an das sich die damalige Gesellschaft orientierte. Doch wie der Adel, so verpflichtete auch der Name, der diesen bezeugte. Die hohe Wirksamkeit des Namens musste also dazu beigetragen haben, dass dieser eine identit tsstiftende Funktion hatte. Genus und nomen sollten koh rent sein wie genus (Geschlecht) und mores (Verhalten, die Art). Das Leben des Adels sollte getragen werden von edlen Taten, so wie es sich f r einen Adligen geziemte, vita nobilis und actio nobilis waren somit untrennbar (vgl. Bosl 1973, zit. in: Debus 2003: 82). Diese familiale und gentile Zugeh rigkeit zeigte sich schlie lich in Nachbenennungen, d.h. "die Wahl des Namens nach einem direkten Vorfahren" (Seibicke 1982: 117), der bernahme gleicher Namenglieder oder in der Alliteration der Namen (vgl. Debus 2003: 82). "Auch in der mittelalterlichen Literatur spiegelt sich dieser Sachverhalt, so im Heldenlied - z.B. im "Hildebrandslied" mit Hildebrand, Hadubrand, Heribrand oder im "Nibelungenlied" mit Gunther, G rn t, G selher -, dann auch in der Bauernstand betreffenden Dichtung - z.B. im "Helmbrecht" " (Debus 2003: 82 f.), in welchem, als Folge der Nachbenennung, ber drei Generationen hinweg der Name Helmbrecht erscheint (vgl. ebd.).