Zweck dieses Rechtsprechungskommentars ist es, die Rechtsstellung zu erl utern, die Ausl nder in Chile bei der Aus bung der Rechte haben, die sich aus ihrer Rechtsnatur ergeben, wobei der Migrationsstatus, den sie im Staat haben, ber cksichtigt wird. In bereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften soll aufgezeigt werden, inwiefern die Bestimmung des Artikels 76 des Gesetzesdekrets Nr. 1.094 aus dem Jahr 1975 gegen die Menschenrechte verst t und welche Beziehung zwischen dem Migrationsstatus eines Ausl nders und der F higkeit, einen Ehevertrag vor dem Standesbeamten abzuschlie en, besteht. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die verwaltungstechnische Auslegung dieser Vorschrift ihre Aus bung zu beschr nken scheint. Der Konflikt, den sie folglich mit der politischen Verfassung der Republik hervorruft, ist im Hinblick auf die gerichtliche Anerkennung der gleichberechtigten Aus bung der Rechte in Chile relevant.