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Reprint of the original, first published in 1875.
Reprint of the original, first published in 1875.
Aus moderner Sicht trennen sich die weltliche und religiöse Welt ab dem ausgehenden Spätmittelalter. Die Studie verdeutlicht erstmals, dass die religiöse Atmosphäre jedoch maßgeblichen Einfluss auf die Anfänge der Genrekunst in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ausübt. Eine neue Form der Frömmigkeit verbindet Alltag und Glauben und spiritualisiert die Wirklichkeit. In diesem Sinne können die frühen Genrebilder christliche Lehrinhalte und Episoden aus dem Heilsgeschehen an typisierten Bildfiguren vermitteln. So kann sich Martin Schongauers Bauernfamilie auf dem Weg zum Markt als aktualisierte Flucht nach Ägypten, das Wolfegger Hausbuch als praktisches Andachtsbuch und Petrus Christus' Goldschmied in seinem Geschäft als Berufungsszene eröffnen, wie die Monografie anhand tiefgreifender Bildanalysen aufzeigt. Neuer Blick auf zentrale Frühwerke der Genrekunst Bild und Frömmigkeit
Der Bestseller zum Thema Jenseitsbotschaften Der aufsehenerregende Bericht des Mediums James Van Praagh über seine PSI-Wahrnehmungen und seine Kontakte zu Verstorbenen. Van Praagh verbindet die präzise Erklärung übersinnlicher Phänomene mit den zugleich überzeugenden und ergreifenden Geschichten individueller Ratsuchender. Seine Kontakte mit Verstorbenen machen deutlich, daß der physische Tod nicht das Ende bedeutet, sondern für die Seele nur einen Übergang darstellt.
Zur Handlungsanalyse einer Tat
Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH Co. K
1983
nidottu
Die 25. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Forensische Psychopathologie der Deutschen Gesellschaft fur Rechtsmedizin hat versucht, tiber das Thema "Zum Aussagewert der Handlungsanalyse einer Tat" Grundlagen aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu erarbeiten. In Ubersichtsreferaten wurden die juristischen (Jakobs), psychologischen (Wegener), psychiatrischen (Rasch) und psychoanalytischen (Schumacher) Perspektiven dargestellt. Die Resonanz macht die Aktualitat und praktische Bedeutung eines Sach- verhalts deutlich, der fur Juristen, Psychologen, Mediziner und Analytiker gleicher- maEen in der Begutachtungspraxis und der Urteilsfindung von Wichtigkeit sein kann. So entstand der Plan, die V ortrage dieser Veranstaltung in Buchform erscheinen zu lassen, urn fur einen grbBeren Interessentenkreis eine Basis zu haben, Sicht- und Denk- weisen in der Medizin und Jurisprudenz zu tiberdenken und ProblembewuBtsein zu wecken. Besonderer Dankgehbrt deshalb dem Springer-Verlag, der die Verbffentlichung gefbrdert und ermoglicht hat. Wenn der "Handlungsbegriff" interdisziplinar diskutiert wird, laBt sich das "Willens- problem" nicht ausklarnmern. Verlag und Herausgeber haben deshalb zusatzlich eine Arbeit von Prof. Dr. Dr. Schewe zum Thema "Wille und Freiheit - juristische und medizinisch-psychologische Aspekte" aufgenommen und den Referaten gleichsam zur "Einstimmung" vorangestellt. 1m Hinblick auf die Thematik muB allerdings darnit gerechnet werden, daE Mei- nungsunterschiede zwischen Sachverstandigen verschiedener Standorte nicht abgebaut werden kbnnen, sich moglicherweise sogar vertiefen. Es wird sich auch nicht vermeiden lassen, daE richterlicherseits erneut und verscharft die Kompetenz der Sachverstandigen im Bereiche der hier diskutierten Themen in Frage gestellt wird. Die Erfahrung zeigt, daE es problematisch sein kann, empirische Sachverhalte und Forschungsergebnisse der an normativen Gewichtungen orientierten juristischen Denkweise anzubieten.
Ein von mehreren versuchtes Delikt beinhaltet ein weites Feld dogmatischer Probleme des Kernstrafrechts. Insoweit sind Fragestellungen betroffen, die heute in fast unuberschaubarer Weise strittig diskutiert werden. Diese Arbeit soll helfen, Klarheit in die zum Teil widerspruchlichen Ansichten zu bringen und zur Loesung der Probleme beizutragen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen der versuchten mittelbaren Taterschaft und der versuchten Mittaterschaft durch aktives Tun sowie durch Unterlassen.
Die «Prozessuale Tat» Nach Deutschem Recht Und Der «Angeklagte Akt» Nach Thailaendischem Recht
Kanpirom Komalarajun
Peter Lang AG
2014
nidottu
Das Problem des Tatbegriffs findet bis jetzt keine optimale Loesung. Dies liegt nicht daran, dass keine dementsprechende Theorie besteht, sondern daran, dass eine einzige Theorie nicht in der Lage dazu ist, das Phanomen zu beschreiben. Um hier genauer differenzieren zu koennen, ist es noetig, zwei Problemgruppen des Tat- bzw. Aktbegriffs streng voneinander zu unterscheiden: Tatausweitung und Tatersetzung. Sie sind unterschiedlicher Natur und benoetigen zwei unterschiedliche Loesungswege. Die erste Problemgruppe betrifft die Frage, wie gross der Geschehensabschnitt ist, der unter den Begriff einer Tat beziehungsweise eines angeklagten Akts im prozessualen Sinne fallt, und ob die Strafsache noch im selben Bereich liegt. Die zweite Problemgruppe betrifft die Frage, ob der in der Anklage formulierte Vorwurf durch einen anderen ersetzt werden soll, und deshalb der ursprungliche Vorwurf wegfallt.
Den Diskurs uber die Frage des "richtigen" Tatbegriffs wie auch denjenigen uber die Frage des "richtigen" Taterbegriffs wird man als "Dauerbrenner" der deutschen Strafrechtswissenschaft bezeichnen koennen. Der Autor beleuchtet die Wechselbezuglichkeit dieser beiden Themenkreise und analysiert, welches Tatbestandsverstandnis den gangigen Tatertheorien zugrunde liegt. Aus der Erkenntnis, dass es den gangigen Taterkonzepten an hinreichender Tatbestandsbezogenheit fehlt, folgt die Forderung nach einem streng tatbestandsbezogenen Taterkonzept. Die Grundzuge eines solchen entwickelt der Autor sodann unter Betrachtung der dogmatischen Folgen des Postulats.