Kirjojen hintavertailu. Mukana 11 548 710 kirjaa ja 12 kauppaa.

Kirjahaku

Etsi kirjoja tekijän nimen, kirjan nimen tai ISBN:n perusteella.

1000 tulosta hakusanalla Malin Locke

Sollte die nachtragliche Sicherungsverwahrung fur gefahrliche Straftater in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden?
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universit t M nchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit besch ftigt sich mit der Frage, ob die nachtr gliche Sicherungsverwahrung in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden sollte. Hierzu werden im ersten Teil der Arbeit zun chst die rechtlichen Grundlagen der nachtr glichen Sicherungsverwahrung aufgeschl sselt, sowie deren Anwendung in der Praxis erkl rt. Neben der Beleuchtung der gesetzlichen Voraussetzungen, die bei der Anordnung der Ma regel erf llt sein m ssen, werden die Vollstreckung und der Vollzug der nachtr glichen Sicherungsverwahrung betrachtet. Hier wird zudem die Sicherungsverwahrung anhand von Statistiken dargestellt und somit n here Informationen zu den Sicherungsverwahrten selbst gegeben. Im zweiten Teil der Arbeit werden die rechtlichen und politischen Legitimationsprobleme der nachtr glichen Sicherungsverwahrung aufgezeigt. Hinsichtlich der Frage zur Effektivit t der Gef hrlichkeitsprognose, werden die Problembereiche der Erstellung eines Prognosegutachtens erl utert. Au erdem wird kurz auf die Unsch rfe der materiellen Anordnungsvoraussetzungen des strafrechtlichen Instruments eingegangen. Weiterf hrend wird auf der Basis des aktuellen Urteils des EGMR, dessen Ausf hrungen betrachtet, wonach die nachtr gliche Sicherungsverwahrung sowohl als menschenrechts- als auch als verfassungswidrig anzusehen ist. Am Ende steht neben der Beantwortung der eingangs gestellten Frage, ob die nachtr gliche Sicherungsverwahrung in der Bundesrepublik Deutschland generell angeordnet werden sollte, auch ein Ausblick auf m gliche Gesetzes nderungen beziehungsweise Alternativen zu diesem strafrechtlichen Instrument.