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Rechtskontrolle Des Un-Sicherheitsrates

Rechtskontrolle Des Un-Sicherheitsrates

Jochen Herbst

Peter Lang AG
1999
sidottu
Vor allem im sogenannten Lockerbie-Fall ist das Rechtsproblem einer gerichtlichen Kontrolle von Beschlussen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen virulent geworden. Die Untersuchung stellt sich anhand einer Auswertung der Praxis der Vereinten Nationen seit 1945 sowie der Rechtsprechung internationaler Gerichte der Frage, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Uberprufung von Resolutionen des Weltsicherheitsrates moglich erscheint. Besonderes Augenmerk wird dabei dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag als moglicher Rechtskontrollinstanz geschenkt."
Inwieweit Wird Die Pressefreiheit in Indien Durch Die Anwendung Von «Contempt of Court» Und «Contempt of Parliament» Eingeschraenkt?
Pressefreiheit ist als Grundrecht in der indischen Verfassung verankert. "Contempt of Court" und "Contempt of Parliament" dienen dagegen als Abwehrrechte von Gerichten und Parlamenten und schranken damit die Pressefreiheit ein. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsverhaltnis zwischen dem Grundrecht und seinen Schranken zu untersuchen. Im Vordergrund steht dabei ein Vergleich mit dem englischen Recht: Diente es bis zur indischen Unabhangigkeit im Jahr 1947 noch als Vorlage fur das indische Recht, so haben sich beide Rechtsordnungen in den vergangenen 50 Jahren separat weiterentwickelt. Anhand von Prazedenzfallen wird diese Entwicklung nachgezeichnet und einer abschliessenden Beurteilung unterzogen."
Lebensqualitaet Trotz Osteoporose

Lebensqualitaet Trotz Osteoporose

Jochen Werle

Peter Lang AG
1998
nidottu
In der Pravention und Therapie der Osteoporose haben korperliche Aktivitat, Bewegung und Sport ihren anerkannten Stellenwert. Empirische Befunde beschranken sich meist auf den Einfluss von korperlicher Aktivitat auf die Knochendichte. Regelmassiges Training kann der quantitativen und qualitativen Inaktivitatsatrophie des Knochens entgegenwirken. Der wichtigste Parameter fur die Regulierung der Knochenstruktur ist die lebenslange, alltagliche funktionelle Beanspruchung mit sehr spezifischen Wirkfaktoren. Fur den Erfolg aller therapeutischen Massnahmen ist das Verstandnis und die aktive Mitarbeit der Patienten entscheidend. Die Arbeit untersucht das Erleben und Verhalten alterer Menschen mit einer Osteoporose. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie es ihnen gelingt, trotz chronischer Krankheit mit ihrem Leben zurechtzukommen und zufrieden zu sein. Weniger die objektiven Krankheitsparameter (z.B. Frakturen), sondern vielmehr die subjektiv erlebte Krankheitsbelastung (Alltagseinschrankungen, Schmerzen), die wahrgenommene soziale Unterstutzung und das Selbstkonzept bestimmen massgeblich die Lebenszufriedenheit und Lebensqualitat. Fur die Konzeption und Realisation bewegungstherapeutischer Interventionsprogramme ergeben sich aus dieser didaktischen Analyse neue Zielperspektiven: Schmerzbewaltigung, Verbesserung von Funktionsdefiziten, soziales Kompetenztraining und ein Selbstkonzept- bzw. Selbstmanagement-Training."
Planungshoheit Und Grundeigentum

Planungshoheit Und Grundeigentum

Jochen Seitz

Peter Lang AG
1999
sidottu
Das kommunale Instrumentarium zur Baulandbereitstellung findet seine Grenze im verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz. Dieses Spannungsfeld zwischen Planungshoheit und Grundeigentum gewinnt besondere Relevanz beim im Jahr 1990 (wieder-)eingefuhrten Instrumentarium der stadtebaulichen Entwicklungsmassnahmen. Die verfassungsrechtliche Problematik wird besonders an folgenden Fragen deutlich: Stehen die bei der Durchfuhrung von Entwicklungsmassnahmen entstehenden Bodenwertsteigerungen der Gemeinde oder den Grundeigentumern zu? Kann die Gemeinde Grundstucke zur Verfolgung fiskalischer Interessen oder zur sozialen Umverteilung enteignen?"
Grundrechtswirkung Und Privatrechtsentfaltung
Die Rolle der Grundrechte im Privatrecht ist seit langem im Gesprach, ohne dass eine dogmatische Konsolidierung eingetreten ist. Drittwirkungslehren, die allzu simple Losungen fur komplexe Probleme anboten, sind zu Recht aus der Mode gekommen. Die Generalisierung technischer Details kann keine argumentative Sicherheit bieten. Statt an der Oberflache einzelner Wirkungszusammenhange zu operieren, ist eine Hinwendung zu den grundrechtstheoretischen Hintergrunden des Problems notig. So versucht die Arbeit, durch eine Strukturierung des Verhaltnisses subjektiver und objektiver Grundrechtsgehalte angemessene Argumentationsfiguren zu entwickeln. Bei der Anwendung dieser grundrechtlichen Argumentationsfiguren auf das Privatrecht wird durchgangig zwischen Privatrechtsgesetzen und privatautonomen Vereinbarungen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf das Problem der Rechtsfortbildung gelegt."
Die «Geschichte Der Neuern Evangelischen Theologie» in Der Sicht Emanuel Hirschs
Emanuel Hirschs Gesamtdarstellung der neuzeitlichen Theologiegeschichte galt als Standardwerk in der Nachkriegszeit. Zugleich hat sich Hirsch, auch schon vor 1933, zu den Gedanken des Nationalsozialismus bekannt. Diese Veroffentlichung untersucht Hirschs Darstellung der neuzeitlichen Theologiegeschichte unter Einbeziehung seiner ubrigen Schriften und im Vergleich mit Geschichtsdarstellungen seiner Zeit. Als Hirschs systematischer Schlussel fur den Prozess der neueren Theologiegeschichte erscheint eine erkenntnistheoretisch fundierte Zwei-Reiche-Lehre."
Freundschaftskonzepte Und Kognitive Differenziertheit
Die Arbeit wurde massgeblich inspiriert durch die Theorie der sozialen Perspektivubernahme von Robert Selman. Sie beschreibt Zusammenhange zwischen dem Grad der sogenannten kognitiven Differenziertheit und dem Erleben von engen Freundschaften bei Erwachsenen. Erwachsene beschaftigen sich unterschiedlich differenziert mit verschiedenen Themen; bei Frauen lassen sich im Vergleich zu Mannern hoehere Differenziertheitswerte beim Thema Freundschaft messen. Personen, die sich differenzierter mit dem Thema Freundschaft befassen, haben mehr enge Freunde, ihnen sind Freundschaften wichtiger, und sie sind zufriedener mit ihren engen Freundschaften. Zwischen der kognitiven Differenziertheit bei anderen Themen und den genannten Freundschaftsmassen bestehen diese Zusammenhange nicht (Bereichsspezifitat).
Kundennutzenanalyse

Kundennutzenanalyse

Jochen Schauenburg

Peter Lang AG
1999
nidottu
Der von einem Kunden mit seiner Kaufentscheidung wahrgenommene Nutzen ist die zentrale Orientierungsgrosse fur zukunftige Markterfolge. Diese werden letztendlich aus einem dem Wettbewerb uberlegenen Nutzenangebot generiert. Die Kundennutzenanalyse fuhrt mit ihren methodischen Vorgaben zu einem umfassenden Verstandnis dieser Kundensicht. Sie erlaubt es, die eigene Wettbewerbsstarke prazise zu bestimmen sowie zeit- und kostenoptimierte Handlungsempfehlungen fur zukunftige Markterfolge zu entwickeln. Sie gibt zudem Auskunfte uber zukunftige Markterfolgspotentiale. Dabei vereinigt sie in sich bewahrte methodische Elemente mit neuen Erkenntnissen der Marketingforschung. Sie unterstutzt die entsprechenden Entscheidungsprozesse und verleiht ihnen ein hohes Mass an Transparenz. Dabei ist sie ganz besonders fur die mehr rational gepragten Kaufentscheidungsprozesse des Industriegutermarktes geeignet."
Der Grundsatz Der Gemeinschaftsweiten Erschoepfung Im Recht Der Europaeischen Union
Die gewerblichen Schutzrechte stellen ein effektives Mittel zur Verhinderung von Parallelimporten dar. Mit ihrer Hilfe lassen sich fur international vertriebene Waren unterschiedliche Preisniveaus auf einzelnen Absatzmarkten sichern. Der gewerbliche Rechtsschutz gerat somit auf dem europaischen Binnenmarkt in Konflikt mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs. Zur Losung des Konfliktes hat der Europaische Gerichtshof den Grundsatz der gemeinschaftsweiten Erschopfung gewerblicher Schutzrechte herausgebildet. Der Autor setzt sich mit dieser Rechtsprechung kritisch auseinander und zeigt neue Ansatze zur Konfliktbewaltigung auf."
Die Verfassungsgerichtliche Normenkontrolle Durch Den Conseil Constitutionnel
Erst 1958 wurde in Frankreich eine verfassungsgerichtliche Normenkontrolle geschaffen. Der hierzu berufene Conseil constitutionnel legte seine Befugnisse vielfach weit aus und entwickelte im Laufe der Jahre eine Rechtsprechung, die zu einem bedeutenden Wandel des franzoesischen Verfassungsrechts und des Verfassungslebens fuhrte. Die Arbeit untersucht Prufungsgegenstand und -massstab sowie die Prufungstiefe im Verfahren der Verfassungskontrolle von Gesetzen und parlamentarischen Geschaftsordnungen. Stets geht es hierbei auch um die Frage, in welchem Umfang ein Verfassungsgericht in einem demokratischen Verfassungsstaat zur Normenkontrolle berechtigt ist. Deutlich werden zugleich die zum Teil erheblichen Unterschiede zur Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Zwischen Standesrecht Und Marktwirtschaft
Das arztliche Werbeverbot wurde und wird immer wieder kontrovers diskutiert. Dieses Buch untersucht erstmals die Entstehung des heute noch gultigen Verbots Anfang des 20. Jahrhunderts im deutsch-englischen Vergleich. Die Hintergrunde werden in ethischer, sozio-oekonomischer, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht analysiert. Fur den AErztestand besass das Werbeverbot als Abgrenzungsmittel gegen Konkurrenz auf dem Gesundheitsmarkt nach aussen sowie zur Disziplinierung nach innen zentrale Bedeutung, um sich als Profession zu etablieren und das Behandlungs- und Deutungsmonopol im Gesundheitswesen durchzusetzen. Formen und Ausmass arztlicher Werbung werden in Deutschland und England eroertert und im Kontext innerprofessioneller Sanktionsmoeglichkeiten der jeweiligen Standesorganisationen dargestellt.
Die Reform Der Ard

Die Reform Der Ard

Jochen Springer

Peter Lang AG
2000
nidottu
Die Reform der ARD beherrscht seit den Thesen von Stoiber und Biedenkopf die rundfunkrechtliche Diskussion. Seit Jahren tobt eine Strukturdebatte quer durch Parteien und Verbande, die oft unsachlich und polemisch gefuhrt wird, immer aber bestimmt ist durch partei- und machtpolitische Interessen sowie wirtschaftliche Fragen. Die Arbeit uberpruft kritisch die bestehenden Strukturen der ARD sowie alle Reformvorschlage nach rundfunkrechtlichen Gesichtspunkten. Erstmals wird ein umfassender UEberblick gewahrt und eine interessenneutrale Bewertung vorgenommen. Der Autor unterbreitet schliesslich selbst Reformvorschlage, die verfassungsrechtlich sinnvoll und wirtschaftlich wunschenswert sind: die Schaffung einer ARD mit sechs gleich starken Landesrundfunkanstalten.
Schutzrechtsfremde Wettbewerbsverbote in Immaterialgueterrechtlichen Lizenzvertraegen
Die Arbeit untersucht die Zulassigkeit lizenzvertraglicher Wettbewerbsverbote im Spannungsverhaltnis zwischen den Prinzipien Wettbewerbsfreiheit und immaterialguterrechtlicher Ausschliesslichkeitswirkung. Zu Beginn steht die Frage nach der Notwendigkeit schutzrechtsfremder Wettbewerbsverbote. Vor dem Hintergrund ubergeordneter Wertungsgesichtspunkte lehnt der Autor vertragsimmanente Enthaltungspflichten grundsatzlich ab. Die Frage nach der kartellrechtlichen und allgemeinzivilrechtlichen Zulassigkeit gewinnt damit an Bedeutung. Nach Darstellung der komplexen Rechtslage im nationalen und europaischen Kartellrecht eroertert der Autor in diesem Zusammenhang auch Fragen zu den Grenzen der Vertragsfreiheit.
Die Zins-Wucher-Gesetzgebung in Deutschland im 19. Jahrhundert
Das heutige Wucherverbot der 138 II BGB, 291 StGB ist das Ergebnis einer fur das 19. Jahrhundert exemplarischen Normenentwicklung. Dabei bildete die Zins-Wucher-Gesetzgebung den wesentlichen Ausgangspunkt fur die modernen Individualwucherbestimmungen. Vor allem jene Gesetzgebung und deren Veranderung in diesem Jahrhundert zeigt beispielhaft, wie sehr neue wirtschaftspolitische "Dogmen", allgemeinwirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen und die Legislative miteinander verknupft waren. Gegenstand dieser entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung ist sowohl die Verdeutlichung der unmittelbaren Vorgeschichte des 138 II BGB, als auch die Darstellung jener engen Abhangigkeiten von rasanter wirtschaftlicher Entwicklung des 19. Jahrhunderts und sich dem anpassenden radikalen gesetzgeberischen Reaktionen. Zugleich wird die Suche des Gesetzgebers nach einer normierten Schnittmenge zwischen ungezugeltem Fortschrittsglauben und "liberalistischer Ideologie" einerseits und effektivem Schutz vor - vornehmlich auf dem Land auftretender - wucherischer Ausbeutung andererseits beleuchtet.
Wettbewerbsprozess Und Kommunikatorisches Verfahren
Die Natur der Unterlassungsanspruche und deren Funktionen im gesetzlichen Regelungssystem stellen besondere Anforderungen an die Durchsetzung dieser Anspruche. Diesen Erfordernissen tragen die gesetzlich geregelten Verfahrenstypen nicht ausreichend Rechnung. Die in der wettbewerbsrechtlichen Praxis entwickelten Verfahrensbesonderheiten lassen sich in ihren Wesenszugen auf die Durchsetzung samtlicher Unterlassungsanspruche ubertragen. Daruber hinaus weist dieses Verfahren den Weg zu einer neuen zivilprozessualen Verfahrenskonzeption, die auf einer durchgehenden Kommunikation zwischen den Parteien aufbaut und eine konsensuelle Konfliktlosung durch einen stufenweisen Ubergang von der rein parteiautonomen Streitbeilegung zur autoritativen Streitbeendigung durch den Richter anstrebt."
Optimale Finanzpolitik Im Modell Ueberlappender Generationen
Eines der zentralen Probleme der Finanzwissenschaft ist die Frage nach der wohlfahrtsmaximalen Politik des Staates. Als Versuch einer Antwort wird im wachstumstheoretischen Kontext des Modells uberlappender Generationen die optimale Finanzpolitik entworfen, die sich als simultanes Optimum von Staatsausgaben, Staatsverschuldung und Besteuerung darstellt. Erweitert man die Analyse um das Vererbungsmotiv, stellt sich die Frage nach der optimalen Politik ganzlich neu, da in diesem Modellrahmen das Ricardianische Aquivalenztheorem reale Effekte der Staatsverschuldung negiert. Es zeigt sich indes, dass fur die Gultigkeit dieses Theorems die Staatsverschuldung eine bestimmte Grenze uberschreiten muss und dass die optimale Staatsverschuldung stets unterhalb dieser Grenze liegt. Die optimale Finanzpolitik ist mithin unabhangig von der Existenz eines Vererbungsmotivs. Fur das Schenkungsmotiv gelten analoge Uberlegungen."
Nicht-Invasive Methodik Fuer Die Kardiovasculaere Psychophysiologie

Nicht-Invasive Methodik Fuer Die Kardiovasculaere Psychophysiologie

Jochen Fahrenberg; Friedrich Foerster

Peter Lang AG
1989
nidottu
Im psychophysiologischen Labor werden vielfach Herzfrequenz und Blutdruck gemessen, um die kardiovasculare Seite von Aktivierung, Stressreaktionen oder Emotionen zu erfassen. Zur Beurteilung dieser hamodynamischen Veranderungen sind jedoch mehr Informationen notwendig: u.a. Herzminutenvolumen, Systolenzeiten, Pulswellengeschwindigkeit, periphere Durchblutung. Auch die nicht-invasiven (unblutigen) Methoden haben hier einen wichtigen Platz. Das Buch gibt eine Ubersicht uber Prinzipien und Probleme dieser Methodik, eine Beschreibung der multiplen Registrierungen, Einzelheiten der Biosignalauswertung auf Schlag-zu-Schlag-Ebene, umfangreiche Statisiken und Kovarianzzerlegungen. Diese Methodenstudie soll zur Bewertung und rationalen Selektion geeigneter kardiovascularer Parameter beitragen."
Erscheinungsformen Und Auswirkungen Der Verbriefungstendenz Im Bankgewerbe
Anfang der achtziger Jahre hat sich das Bankgeschaft zu wandeln begonnen. Dieser Wandel findet seinen deutlichsten Ausdruck in der wachsenden Bedeutung von Wertpapier-Emissionen durch Nichtbanken und in den sogenannten Finanzinnovationen. Ursachlich hierfur sind u.a. die weltweiten Deregulierungsmassnahmen, die die internationalen Geld- und Kapitalmarkte fur neue Produkte und Wettbewerber offnen. Der Autor zeigt die neueren Entwicklungen an den internationalen Finanzmarkten auf und stellt die neuen Produkte aus Banken-, Anleger- und Emittentensicht vor. Daruber hinaus werden die Auswirkungen der Verbriefungstendenz (-Securitization-) auf das Geschaftsgebiet sowie den Geschafts- und den Kundenkreis der Banken untersucht."
Die Kommunale Beteiligung an Lehrerpersonalangelegenheiten Nach § 23 Schulverwaltungsgesetz NW
Die Lehrer an den offentlichen Schulen der Gemeinden und Gemeindeverbande sind in NW seit dem Inkrafttreten des Schulverwaltungsgesetzes 1959 Bedienstete des Landes. Im Zusammenhang mit dem Verlust ihrer fruheren Dienstherreneigenschaft gegenuber den Lehrern wurden den Kommunen Mitwirkungsrechte eingeraumt, die dem Ausgleich der Interessen zwischen den kommunalen Schultragern einerseits und dem Land als Anstellungskorperschaft der Lehrer und Schulaufsicht andererseits dienen sollen. Die kommunale Mitwirkung in Form von Vorschlags- und Anhorungsrechten bezieht sich auf die Anstellung, Beforderung und Versetzung von Lehrern an Schulen in kommunaler Tragerschaft und ist insbesondere bei der Besetzung von Schulleiterstellen bedeutsam."
Unfreie Benutzung Und Zitierfreiheit Bei Urheberrechtlich Geschuetzten Werken Der Musik
-Unfreie Benutzung- und -Zitierfreiheit- stehen sich im Urheberrecht der Musik auf den ersten Blick als nur schwer vereinbare Begriffe gegenuber. Eine an der allgemeinen Systematik des Urheberrechts und am jeweiligen Normzweck orientierte Auslegung der Tatbestande des sogenannten Melodienschutzes ( 24 Abs. 2 UrhG) und des Musikzitats ( 51 Ziff. 3 UrhG) ist daher geboten. Vor dem Hintergrund neuer kunstlerischer und technischer Entwicklungen wird die Frage beantwortet, wann die Verwendung -fremder Musik- von der Zustimmung des benutzten Urhebers abhangt und wann nicht. Erreicht werden soll ein Ausgleich zwischen dem Interesse an einem umfangreichen Schutz fur die kompositorische Arbeit und dem Prinzip der kunstlerischen Freiheit."