Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'inf?me" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt. Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf? Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts. Aus dem Vorwort des Herausgebers
The abbreviated text of Eurocode 2 Part 1-1 with national annex has been collected into a continuously readable text, with all national requirements highlighted in colour. This shortened version is the ideal pocket version for design practice on normal building projects.
The fateful year 1933 has been and is still being extensively researched, but one can still make discoveries. For example, in the Catholic city of Munster, the group of prominent Catholic authors animated by Hitler's Vice-Chancellor Franz von Papen to make hesitant centrist voters move over to National Socialism. They were such prominent professors of theology as Michael Schmaus and Joseph Lortz. The Catholic writer Josef Pieper also assiduously made his voice heard. Their common aim was to "prove" what they believed to be the providential kinship of the Church and National Socialism. Kurt Flasch examines their reasoning and describes their historical position. It is not a matter of debunking or late denazification. The perpetrators who wrote are well known. They became most respected teachers in the early German Federal Republic; this makes them an element of post-1945 German continuity worth exploring.
Ein Schuldiger wird immer gesucht, wenn etwas geschehen ist, was nicht sein sollte. Warum ist von S nde und vom S nder hingegen kaum die Rede? Hier besteht Kl rungsbedarf. In allen Kulturen waren die Menschen mit dem Faktum eigener und fremder Schuld konfrontiert. Das Wissen darum wird greifbar in der Praxis der Strafe. Bestrafung setzt Schuld voraus, und Schuld die Freiheit des Handelns. S nde scheint dagegen kein Ph nomen der inneren Erfahrung zu sein. Und doch w re das eigentlich Schlimme der Schuld erst mit dem Ausdruck S nde benannt. Schuld gegen Menschen w re dann zugleich Verfehlung gegen Gott. Ist das so, ist alle Schuld auch S nde, weil uns die Erfahrung von Schuld n tigt, von Gott zu sprechen? Diese und weitere Fragen im Umkreis von Schuld und S nde werden heute kaum gestellt - Anlass genug, eine notwendige Kl rung mit C. S. Lewis und Josef Pieper zu versuchen.
The “creative reconstruction” of damaged buildings was an important topic in architecture after the Second World War, particularly in Bavaria. The Munich architect Hans Döllgast (1891–1974) was one of the pioneers of this development. His most important achievements include the repairs to the Alte Pinakothek, the Basilica of St. Bonifaz and the main municipal cemeteries. Hans Döllgast was succeeded above all by two of his students, whose work can be seen as exemplary. Karljosef Schattner (1924–2012), for many years the diocesan architect of the Bishopric of Eichstätt, saved threate-ned build ings in the episcopal city such as the Old Orphanage by adding a contemporary extension, or gave a new lease of life to historic buildings such as the Ulmer Hof by means of functional additions. In the case of Hirschberg Palace he boldly placed a modern wing in front of the south façade. Josef Wiedemann (1910–2001) was an outstanding architect of the reconstruction of Munich. The interpretative reconstruction of the badly damaged Glyptothek on Königsplatz is regarded as one of his masterpieces.