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1000 tulosta hakusanalla Henning Isenberg

Kollektive Investitionsstrategien

Kollektive Investitionsstrategien

Henning Müller-Tengelmann

Peter Lang AG
1995
nidottu
Die Arbeit behandelt die Kooperation von Unternehmen bei gemeinsamen Investitionen. Am Beispiel des elektronischen Datenaustausches (EDI) der Automobilindustrie, der Konsumguterwirtschaft und der Banken werden die Vor- und Nachteile dieser Kooperationen aufgezeigt. Die Ergebnisse einer schriftlichen Befragung machen deutlich, dass die Branchenverbande besonders bei der Vereinheitlichung technisch-organisatorischer Regelungen gefordert sind. Die befragten Anwender erhoffen sich von dieser Branchenstandardisierung eine Sicherung ihrer Investitionen und eine Senkung der durch die Komplexitat der zwischenbetrieblichen Regelungen stark gestiegenen Abstimmungskosten. Neben der Standardisierung werden die Interessenvertretung gegenuber anderen Branchen, das Angebot gemeinschaftlicher Dienste und der Interessenausgleich zwischen den Partnern als weitere kollektive Investitionsstrategien untersucht."
Der Wichtige Grund Fuer Den Ausschluß Eines Gesellschafters Aus Der Gmbh
Jeder GmbH-Gesellschafter kann auch ohne entsprechende Satzungsbestimmung aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Wann ein solcher wichtiger Ausschlussgrund vorliegt, ist allerdings wenig geklart. Die Arbeit entwickelt auf der dogmatischen Grundlage der Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Literatur Kriterien, mit denen ein wichtiger Ausschlussgrund festgestellt werden kann. Dabei vermeidet sie es, den unbestimmten Rechtsbegriff des wichtigen Grundes durch andere ahnlich verschwommene Kriterien, wie das der Unzumutbarkeit oder der Zerstorung des Vertrauensverhaltnisses, zu ersetzen. Die Untersuchung berucksichtigt die personalistische und die kapitalistische Form der Beteiligung an einer GmbH gleichermassen."
Die Verfahrensstandschaft Fuer Die Stationierungsstreitkraefte
Im Jahr 1993 wurde das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut geandert. Die Reform beruhrt insbesondere die Rechtslage bei Liegenschaftsnutzungen der NATO-Truppen in Deutschland. Hier bestehen bislang erhebliche Unsicherheiten uber die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit des deutschen Rechts, vor allem bei Massnahmen, die nach deutschem Recht genehmigungspflichtig waren. Die Arbeit untersucht die bisherige und zukunftige Rechtslage mit dem Ziel einer umfassenden rechtlichen Wurdigung der Reform. Als entscheidender Fortschritt erweist sich die umfassende Einfuhrung einer Verfahrensstandschaft. Sie erst ermoglicht die interessengerechte Anwendung deutscher Genehmigungsvorbehalte im Grenzbereich von Rechtsbindung und Staatsimmunitat."
Anerkennung Und Bekaempfung Von Menschenopfern Im Roemischen Strafrecht Der Kaiserzeit
Menschenopfer sind von vielen antiken Kulturen bekannt und konnten als Ursprung der Todesstrafe Eingang in das romische Strafrecht gefunden haben. Spatestens mit seinem Aufstieg zur Weltmacht musste sich Rom mit Menschenopferkulturen im eigenen Reich auseinandersetzen. Die Arbeit untersucht die Funktion des Strafrechts auf dem von der romischen Rechtsordnung beschrittenen Weg. Sie vergleicht die einzelnen Provinzen miteinander und stellt indigenes Recht dem Reichsrecht gegenuber. Dabei werden sowohl regionale Unterschiede als auch Entwicklungstendenzen uber die Jahrhunderte der Kaiserzeit hinweg gezeichnet."
Die Anerkennung Schwedischer Insolvenzverfahren in Der Bundesrepublik Deutschland
Da das IKR besonders kompliziert fur die Praxis ist, vertritt der Verfasser die Meinung, dass praktisch nutzliche Ergebnisse bei landerubergreifenden Konkursen nur durch die Gegenuberstellung von zwei Konkursrechten und ubrigen Rechtsregeln geschaffen werden konnen - bilaterale Methode. Wie bei Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Landern sollten die Staaten auch Konkursabkommen untereinander abschliessen, wie z.B. zwischen Deutschland und Osterreich. In der Arbeit wird jede einzelne Regel des schwedischen Insolvenzrechts der deutschen gegenubergestellt und abgewogen, ob sie anerkannt werden kann. Es ist ein Buch fur die Praxis."
Die Kurische Nehrung

Die Kurische Nehrung

Henning Sietz

Peter Lang AG
2002
nidottu
Mitte des 19. Jahrhunderts ereignete sich in Ostpreussen ein eigenartiges Phanomen: Schriftsteller, Wissenschaftler und Kunstler entdeckten die Dunenlandschaft der Kurischen Nehrung. Jahrhundertelang war die Halbinsel zwischen dem Kurischen Haff und der Ostsee als Sandwuste verschrien. Doch die neuen Besucher sahen genau hin, erlebten die Magie der Dunen, erkannten die Eigenart der kurischen Bewohner und sahen die Schoenheit der Doerfer. Eine "Nehrungsbegeisterung" setzte ein. Sie hielt etwa bis zum Zweiten Weltkrieg an und bildete die Grundlage fur die Erforschung der Besiedlung, der Traditionen, der Wanderdunen, der verwehten Doerfer und der Entstehungsgeschichte der Kurischen Nehrung. Die Schriften des Koenigsberger Richters und Reiseschriftstellers Ludwig Passarge (1825-1912) stehen unmittelbar am Anfang dieser neuen Sehweise. Seine Schilderungen gehoeren zum festen Bestand der Nehrungsliteratur.
Konfliktaustragung in Der Zwei-Personen-Gmbh

Konfliktaustragung in Der Zwei-Personen-Gmbh

Henning Von Kottwitz

Peter Lang AG
2003
nidottu
In der gesellschaftsrechtlichen Praxis bestimmen haufig zwei Parteien uber das Schicksal einer Gesellschaft. Aufgrund der haufig persoenlichen Beteiligung der Gesellschafter in der Unternehmensfuhrung werden Streitigkeiten hier mit besonderer Heftigkeit gefuhrt. Durch einen Konflikt zwischen den Gesellschaftern und aufgrund der moeglichen Folgen fur das Unternehmen werden in der wirtschaftlichen Praxis haufig erhebliche Vermoegenswerte zerstoert. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, Konfliktsituationen konstruktiv zu loesen. Diese Arbeit analysiert die in der Rechtsprechung bisher behandelten Konflikte und die hierfur in der Literatur sowie in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatze und Loesungen. Sie enthalt eine systematische Darstellung des in Betracht kommenden materiellrechtlichen und prozessrechtlichen Massnahmenkatalogs fur die Konfliktaustragung. Ziel der Arbeit ist es, Moeglichkeiten fur eine Ausdifferenzierung von Satzungsregelungen fur eine produktive Konfliktaustragung aufzuzeigen.
Sonderarbeitsrechte Im Pressebereich

Sonderarbeitsrechte Im Pressebereich

Henning Plöger

Peter Lang AG
2003
nidottu
Das Pressearbeitsrecht ist schon de lege lata Sonderarbeitsrecht: Der Gesetzgeber nimmt durch Beschrankungen der Mitbestimmung auf Unternehmens- und Betriebsebene Rucksicht auf die Eigengesetzlichkeit der Presse. Daruber hinaus gebietet Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG im Bereich des hier exemplarisch untersuchten Arbeitskampf- und Statusrechts der Arbeitnehmer im Pressebereich bereichsspezifische Modifikationen des allgemeinen Arbeitsrechts. Im Falle des Sonderstatusrechts wird in dem Staat zurechenbarer Weise in die institutionelle Garantie der Pressefreiheit, im Falle des Sonderarbeitskampfrechts ausserdem in die Informationsfreiheit der OEffentlichkeit eingegriffen. In beiden Fallen sind daruber hinaus die tatsachlichen Besonderheiten des Pressebereichs bei der Anwendung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zu beachten.
Rechtliche Probleme Gewerblicher Erbenermittlung
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der gewerblich tatige Erbenermittler keinerlei Anspruche gegen aufgefundene Erben geltend machen koennen, wenn es ihnen nicht gelingt, den Erben zum Abschluss einer Honorarvereinbarung zu bewegen. Im Gegensatz zu anderslautenden Stimmen in Rechtsprechung und Literatur verneint der BGH insbesondere Anspruche aus Geschaftsfuhrung ohne Auftrag. Diese Entscheidung erscheint mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung, die dazu neigte, den Anwendungsbereich der 677 ff BGB immer weiter auszudehnen, zumindest fragwurdig, so dass zu untersuchen ist, ob dem BGH insoweit zu folgen ist. Zudem befasst sich die Arbeit mit weiteren Problemen, die sich aus der Tatigkeit der Erbenermittler ergeben, wie z.B. mit moeglichen Anspruchen des Erbenermittlers auf "Finderlohn" analog 971 BGB, mit dem Erfordernis einer behoerdlichen Erlaubnis nach den Vorschriften des RBerG und mit moeglichen Grundlagen fur ein Einsichtsrecht der Erbenermittler in Personenstandsbucher.
«Lasst Uns Leben - Lebt Mit Uns!»

«Lasst Uns Leben - Lebt Mit Uns!»

Henning Günther; Renate Kock

Peter Lang AG
2008
nidottu
Armut, Kinderarmut, sozialer Ausschluss, die sozial Ausgeschlossenen - dies sind Begriffe, die wir zunehmend in padagogischen Zusammenhangen finden, in soziologischen Werken, in medialen Zusammenhangen und in Reformprojekten. Dem wachsenden Reichtum einiger weniger Menschen in unserer Gesellschaft steht eine ebenso wachsende Zahl derer gegenuber, die in Unsicherheiten, Armut und sozialer Ausgrenzung leben. Armut und Analphabetismus bedeuten den Ausschluss ganzer Bevoelkerungsteile von gesellschaftlicher Teilhabe. Aus unterschiedlichen Perspektiven nahern sich in diesem Band verschiedene Autorinnen und Autoren der Frage: Brauchen wir eine Padagogik der sozial Ausgeschlossenen - und wenn ja - wie soll diese aussehen?
«Leoninische Vereinbarungen» und Ergebnisbeteiligungspflicht im deutschen und italienischen Gesellschaftsrecht
Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung, die italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum patto leonino des Codice civile. Diese besagt: «Die Vereinbarung, nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind, ist nichtig». Die Norm greift die societas leonina nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft. Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert, wie im italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als alternatives Kriterium nachzudenken.
Rechtsfaehige Wohnungseigentuemergemeinschaft Und Nichtrechtsfaehige Gemeinschaft Der Wohnungseigentuemer
Rechtsetzung ist im demokratischen Rechtsstaat nicht auf die Legislative beschrankt. Auch der Judikative kommt die Aufgabe der Rechtsetzung dort zu, wo Normzweckverwirklichung zu scheitern droht oder Normzwecke entfallen sind. Am Beispiel der Entscheidung des BGH zur Rechtsfahigkeit der Wohnungseigentumergemeinschaft wird deutlich, dass die Grenzen erlaubter Rechtsfortbildung immer wieder uberschritten werden. Die Arbeit zeigt auch, dass unerlaubte Rechtsfortbildung nicht nur grundsatzliche Bedenken wegen Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips aufwirft, sondern die vermeintliche Problemloesung oft neue Probleme schafft. Auch im Gesetzgebungsverfahren zur Normierung der Rechtsfahigkeit fand eine umfassende Folgenabschatzung nicht statt, was anhand ausgewahlter Folgeprobleme verdeutlicht wird.
Der Deliktische Erfolgsort Bei Reinen Vermoegensschaeden Und Persoenlichkeitsrechtsverletzungen
Diese Arbeit untersucht die Erfolgsortbestimmung bei reinen Vermoegensschaden und Persoenlichkeitsrechtsverletzungen. Der Erfolgsort entscheidet daruber, wo der durch eine unerlaubte Handlung mit Auslandsberuhrung Geschadigte Ersatzanspruche gerichtlich geltend machen kann und nach welchem materiellen Deliktsrecht diese Anspruche beurteilt werden. Hauptfragestellung ist, ob in den untersuchten Fallgruppen der Erfolgsort als der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung eingetreten ist, definiert werden kann. Bei der Erfolgsortbestimmung besteht zudem die Notwendigkeit, die Anzahl moeglicher Erfolgsorte nicht ausufern zu lassen. Neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden in dieser Untersuchung auch die Brussel-I- und die Rom-II-Verordnung betrachtet.
Die Rechtsproblematik Multipler Regulierungsstrukturen in Der Doping-Bekaempfung
Die Problematik multipler Regulierungsstrukturen tritt immer dort zutage, wo staatliche Regelungskompetenzen und zwischenstaatliche oder privatrechtliche Regelungen koexistieren und in Konflikt geraten. Besondere Brisanz erfahrt dieses Konfliktpotenzial aufgrund der Internationalisierung der Verbandsstrukturen im professionellen Sport. Der Autor befasst sich mit jenen Regulierungsstrukturen im Sportverbandswesen, die uber die einfachen Regeln zu Sieg oder Niederlage, Abseits oder Foulspiel hinausgehen und den einzelnen Sportler in seiner Berufsausubung moeglicherweise ein Leben lang treffen koennen. Nachdem zunachst die Notwendigkeit einer oeffentlich-rechtlichen Kontrolle von Sportverbanden eroertert wird, stellt sich die Frage nach den Moeglichkeiten einer solchen. Denn dort, wo staatliches Recht an territorialen Grenzen endet, beginnt erst die Internationalitat des Sports. Bedarf es dann nicht auch einer wirksamen internationalen Aufsicht uber die hierarchische Struktur des Sports? Mit diesem Thema beschaftigt sich die Arbeit in rechtswissenschaftlicher Hinsicht und wagt einen Blick auf eine Staatengemeinschaft, die zum Schutze des Sports subsidiar und zum Schutze des einzelnen Sportlers verantwortungsbewusst und konsequent handeln koennte.
Risiko und Bankenaufsicht

Risiko und Bankenaufsicht

Henning Hilke

Peter Lang AG
2014
sidottu
Das Geschaftsfeld von Banken ist untrennbar mit der UEbernahme verschiedener Risiken verbunden. Die exzessive Risikoubernahme hat den Bankensektor aber auch immer wieder an den Rand des Abgrunds gefuhrt. Die Gesetzgeber in Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika haben die jungste Finanzkrise zum Anlass genommen, um strengere Regelungen zur Risikobegrenzung auf den Weg zu bringen. Die Arbeit untersucht und vergleicht die Regulierungsansatze in Deutschland, Europa und den USA. Dabei wird gezeigt, dass trotz internationaler Rahmenvereinbarungen wie Basel III zum Teil erhebliche Unterschiede bestehen.
Erzaehler – Text – Leser in Ovids "Metamorphosen"
Wer erzählt die Metamorphosen? Gibt es nur einen Erzähler? Muss man überhaupt zwischen Autor und Erzähler trennen? Und ist die Haltung des Erzählers nun distanziert-ironisch oder fromm-naiv? Die vorliegende Arbeit liefert mittels aktueller narratologischer und rezeptionsästhetischer Analyseverfahren eine Typologie der primären Erzählerfigur von Ovids Epos. Zudem zeigt sie anhand detaillierter Textinterpretationen, wie inkonsistent Ovid seinen Erzähler konstruiert hat. Im Ergebnis wird die Neuartigkeit von Ovids Erzählanlage gegenüber tradierten Formen epischen Erzählens deutlich: Seine Erzählerfigur ist schillernder und präsenter, zudem oftmals keineswegs allwissend und objektiv – und vor allem fehlt ihr vielfach die eigentlich zukommende Zuverlässigkeit und Autorität.
Das internationale Nachlassinsolvenzverfahren
Nachlassinsolvenzverfahren mit Auslandsberuhrung werfen an der Schnittstelle zwischen internationalem Insolvenzrecht und internationalem Erbrecht eine Reihe dogmatischer Fragestellungen auf. Nach einer historischen und rechtsvergleichenden Untersuchung erfolgt eine Einordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens im Anwendungsbereich der Europaischen Insolvenzverordnung sowie des autonomen internationalen Insolvenzrechts. Sodann geht der Autor der Frage nach, wie ein Nachlassinsolvenzverfahren auch bei Anwendbarkeit eines auslandischen Erbrechts als "hybrides" Nachlassinsolvenzverfahren durchgefuhrt werden kann. Der Band schliesst mit einer Untersuchung der Problemstellungen im Fall einer Nachlassspaltung und fasst die wesentlichen Ergebnisse in Thesenform zusammen.