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Die Entwicklung Der Agenda-Setting-Hypothese in Der Medienwirkungsforschung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Freie Universit t Berlin, Veranstaltung: Seminar: Problemkarrieren. Inhaltsanalyse zur medialen Pr sentation politischer Themen, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner erstmals 1962 erschienenen Schrift "Struk¬turwandel der ffentlichkeit" lenkt J rgen Habermas das Augenmerk der politischen Theorie der Bundes¬republik auf eine demokratietheoretische Gr e, die in der Wahl- und Kommunikationsforschung der USA seit Lippmanns "Public Opinion" von 1922 Beachtung fand, hier jedoch "ihr abgeschiedenes, von den So¬ziologen nicht recht ernst genommenes Dasein f hrt" ( Habermas, S.351): die ' ffentliche Meinung'. Er charakterisiert sie als staatsrechtliche Fiktion des b rgerlichen Rechtsstaats, die gleichwohl als verfassungsrechtlich institutionalisierte Norm nichts weniger als die einzig anerkannte Basis der Legi¬timation politischer Herrschaft sei; er folgt der Auffassung Siegfried Landshuts, nach der der moderne Staat als das Prinzip seiner Wahrheit die Volks¬souver nit t voraussetzt - diese soll die ffentliche Meinung sein (vgl. Habermas, S. 344). Sie sei eine Zurechnung, eine Substitution des Ursprungs aller Autorit t der f r die Gesamtheit verbindlichen Ent¬scheidungen, ohne der der modernen Demokratie die Substanz ihrer eigenen Wahrheit fehlen w rde. Zwischen den ffentlichen Verlautbarungen der poli¬tischen Institutionen und der "nichtorganisierten Masse des Publikums" sieht Habermas eine ber die Massenmedien geleitete Verbindung, "und zwar durch jene demonstrativ oder manipulativ entfaltete Publi¬zit t, mit deren Hilfe sich die am politischen Machtvollzug und Machtausgleich beteiligten Gruppen beim mediatisierten Publikum um plebiszit re Folgebereit¬schaft bem hen" (S. 356); der der liberalen Vorstel¬lung folgende Kommunikationszusammenhang eines r so¬nierenden Publikums von Privatleuten sei zerrissen. Da die
Pflegeplanung als Voraussetzung für eine hohe Pflegequalität bei der Betreuung alter Menschen
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, einseitig bedruckt, Note: sehr gut, , 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Niemand handelt ohne eine Vorstellung von dem, was er tut. Man kann alleine handeln, ohne seine Ideen in Worte zu fassen .Will man etwas mit anderen in ähnlicher Weise machen, geht es nicht mehr ohne Sprache, ohne Vermittlung. Pflegeplanung ist die Methode dafür." Beate Swoboda, Pflegeplanung, Vincentz Verlag, Hannover 2002 , Seite 9 Pflegeplanung ist die Arbeitsmethode den Pflegeprozess zielorientiert zu gestalten. Die einzelnen Phasen werden in Handlungs- und Planungsschritte gegliedert, mittels derer die Pflegepersonen den Prozess gezielt beeinflussen. Der Pflegeplan ist die verbindliche, schriftliche Grundlage für die Durchführung der Pflege. Der Bewohner steht im Mittelpunkt aller Aktivitäten. Für uns Pflegekräfte in meiner Einrichtung heißt Pflege "In Beziehung treten". Die Pflege sehen wir als einen ganzheitlichen Prozess, der sich widerspiegelt in unserer Wahrnehmung von Gesundheit und Krankheit sowie dem Gefühl der Geborgenheit der Bewohner, die in unsere Pflege und Betreuung gekommen sind Die ganzheitliche Pflege und Betreuung wird von uns für jeden Bewohner individuell geplant und effektiv gestaltet. Wichtig ist fachübergreifende Zusammenarbeit aller am Pflege - und Betreuungsprozess Beteiligten. Hierbei sind die Angehörigen unsere Partner in der Sorge um das Wohlergehen der Bewohner. Der Leitgedanke in meiner Einrichtung heißt: So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Das Leitbild zu verwirklichen ist eine Herausforderung für uns alle. "Besser wir sind da" lautet die Philosophie des Unternehmens Marseille- Kliniken AG, und dafür ist eine gewissenhafte Pflegeplanung unabdingbar, auf die wir nicht verzichten können und dürfen.
Husserls erste logische Untersuchung "Ausdruck und Bedeutung" und ihre Bedeutung für die neuzeitliche Erkenntnistheorie
Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: sehr gut, Hochschule f r Philosophie M nchen, Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der zweite Band von Husserls Logischen Untersuchungen tr gt den Untertitel >Untersuchungen zur Ph nomenologie und Theorie der Erkenntnisan sichAusdruck und Bedeutung
Zeitmanagement

Zeitmanagement

Heike Vollborn

Grin Publishing
2009
pokkari
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 2,1, Christian-Albrechts-Universit t Kiel (Institut f r P dagogik), Veranstaltung: Wissensmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Arbeit im Rahmen des Seminars Wissensmanagement werde ich mich mit der Frage besch ftigen, inwiefern Methoden des Zeitmanagements f r das individuelle Wissensmanagement von Nutzen sein k nnen. Wobei individuelles Wissensmanagement als Handlungsrahmen definiert ist, in welchem der systematische Umgang mit Daten und Informationen unterst tzt wird, um die Bew ltigung von spezifischen Aufgaben des einzelnen Menschen zu verbessern. F r diesen Prozess ist die eigenst ndige Reflexion der pers nlichen Handlungen die Grundlage. Der Begriff Management in Bezug auf Wissen oder Zeit wird weniger im betriebswirtschaftlichen Sinne des Lenkens einer Organisation verstanden, sondern als Handhabung eines Werkzeugs, bzw. Bew ltigung einer Aufgabe, abgeleitet vom Englischen Wort "to manage." Im Folgenden werde ich verschiedene Methoden des Zeitmanagements vorstellen und anhand eines Selbstversuches die M glichkeit der Umsetzung eines Zeitplanungssystems analysieren.
Debussy - Petite Suite

Debussy - Petite Suite

Heike Sauer

Grin Publishing
2009
nidottu
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Musikwissenschaft, Note: 1, Universit t Wien (Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakult t, Institut f r Musikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Claude Debussy (1862-1918) komponierte die Petite Suite im Laufe des Jahres 1888; es handelt sich also um ein Fr hwerk. Am ersten M rz 1889 spielte Debussy diese zum ersten Mal im privaten Rahmen: In einem Pariser Salon f hrte er sie gemeinsam mit Jacques Durand, dem Sohn des Verlegers Durand auf, der sie bereits im Februar 1889 verlegt hatte. Der Titel "Suite" ist typisch f r die Vorliebe des jungen Debussys, weil er gerne T nze frei aneinander reihte und angeblich dadurch die Sonatenhauptsatzform - wegen ihrer komplizierten Durchf hrungen - mied. Allgemein l sst sich bei den franz sischen Komponisten nach 1880 die Tendenz zu einer "Renaissance" des 17. Jahrhundert erkennen. Diese R ckbesinnung auf alte, schlichte Formen steht im Gegensatz zur Gef hls bersteigerung und berfrachtung der Musik Wagners. Interessanterweise bezeichnet Debussy den ersten Satz dennoch mit einem au ermusikalischen Titel En bateau ("Im Boot") wie nach Art eines romantischen Charakterst cks. War das St ck urspr nglich noch f nfs tzig konzipiert, so verzichtete er auf den mittleren Satz; und so stehen nun also: En bateau, Cort ge, Menuet, und Ballet. Erst nach Debussys kompositorischem Durchbruch mit Pell as et M lisande (1892-1902) erfreute sich die Petite Suite immer gr erer Beliebtheit und wurde schlie lich mehrfach f r unterschiedliche Besetzungen bearbeitet und transkribiert. Die ber hmteste Orchesterfassung stammt von Henri B sser.
Der Pfandvertrag

Der Pfandvertrag

Heike Schaffrin

Grin Publishing
2009
pokkari
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und bersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundz ge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anf ngerstudium ebenso wie als Einstieg f r eine vertiefende Besch ftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschr nkt dingliches absolutes Recht. Es dient der Sicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gem 1204 Abs. 1 BGB kann eine bewegliche Sache zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gl ubiger im Fall der Nichtzahlung berechtigt ist, durch Verwertung des Pfandes Befriedigung aus der Sache zu suchen, indem er den Erl s aus der Verwertung zur Tilgung der Forderung verwendet. Das Ziel des Pfandrechts an einer beweglichen Sache liegt also in dem Recht des Gl ubigers, sich aus der Sache zu befriedigen und dadurch den Gegenwert f r den Anspruch aus der gesicherten Forderung zu erhalten. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist ein sog. Faustpfandrecht. Es dadurch ist gekennzeichnet, dass zur Begr ndung des Pfandrechts der Verpf nder dem Gl ubiger die Sache bergeben muss (vgl. 1205 BGB). Das Pfandrecht ist also an den Besitz gebunden. Wegen der Notwendigkeit der Besitz bergabe ist das vertragliche Pfandrecht weitestgehend durch die Kreditsicherungsmittel Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung verdr ngt worden. Es hat nur noch eine u erst geringe wirtschaftliche und praktische Bedeutung. Lediglich bei den sog. Lombardgesch ften von Banken wird ein Pfandrecht an den Wertpapieren bestellt, an denen die Bank im bankm igen Gesch ftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird (Nr. 14 Abs. 1 S. 1 AGB-Banken). Dies betrifft die Verpf ndungen von Wertpapieren, die nach dem DepotG durch eine Bank verwahrt werden.
Beendigung des Arbeitverhältnisses

Beendigung des Arbeitverhältnisses

Heike Schaffrin

Grin Publishing
2009
pokkari
In dem vorliegenden Skript wird der Beendigungsschutz in der arbeitsrechtlichen Praxis unter Ber cksichtigung der neuesten Gesetzgebung und der j ngeren Rechtsprechung dargestellt. Die K ndigung als der zentrale Beendigungstatbestand des Arbeitsrechts ist ein vertragliches Gestaltungsrecht, das der Vertragsfreiheit / K ndigungsfreiheit und damit auch der unternehmerischen Freiheit unterliegt, auf Arbeitgeberseite aber erheblich eingeschr nkt wird zu Gunsten des Arbeitnehmerschutzes. Die einzelnen Beendigungstatbest nde, die im Hinblick auf dieses Spannungsfeld n her untersucht werden, sind zun chst die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverh ltnisses, sodann die ordentliche K ndigung und schlie lich der besondere K ndigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. Dabei werden die Kriterien f r verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte K ndigungen auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung herausgearbeitet. Auch das neue AGG und dessen Auswirkungen sollen mit einflie en. In diesem Zusammenhang wird auch er rtert, welchen besonderen Schutz Schwangere, Schwerbehinderte sowie Betriebsratsmitglieder genie en. Sodann wird abgrenzend untersucht, wann und in welchem Umfange dem Arbeitgeber ein Direktionsrecht zur nderung der Arbeitsbedingungen zusteht und wann er dies eventuell nur durch nderungsk ndigung erreichen in kann.