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Insuring Premium Risk in Competitive Health Insurance Markets
Mathias Kifmann
Mohr Siebeck
2002
sidottu
How can it be avoided that consumers face premium risk, i.e. increases in their premiums when their health status deteriorates? Mathias Kifmann examines how this problem which is a major challenge for private health insurance markets can be solved. Three principal ways to insure premium risk which preserve competition among health insurers are analyzed and compared. Guaranteed renewable contracts ensure premiums independent of changes in the health status by requiring a life-time commitment to an insurer. Premium insurance compensates an increase in premiums if the health status changes. Under community rating, the government rules out risk-based premiums by requiring that insurers set a uniform premium for all insured.Mathias Kifmann pays particular attention to the challenges posed by managed care. He argues that managed care can aggravate the lock-in problem under guaranteed renewable contracts. He demonstrates that an alternative contract is superior to guaranteed renewable contracts. This contract creates incentives for insurers to behave in the interest of consumers by specifying payments upon switching to another insurer. If insurers are community-rated, an important question is whether they should be allowed to offer managed care besides traditional health insurance. The author shows that managed care can be used as a pure risk-selection device under community rating. However, the introduction of managed care can also be to the benefit of everyone. To obtain such welfare gains, it may be necessary to tax some insurance plans and to subsidize others.
Die Schlagworte der Globalisierung, Internationalisierung und Europäisierung sind heute allgegenwärtig. Auch in der juristischen Argumentation nimmt die These einer zunehmenden Globalisierung einen immer größeren Raum ein. Dabei wird nicht selten von einer verstärkten Konvergenz der unterschiedlichen Rechtssysteme gesprochen. Allerdings lässt sich auch die Gegenthese vertreten, nach der eine internationale Angleichung des Rechts weder realistisch noch notwendig sei. Mathias M. Siems diskutiert, wie diese Frage für das Recht der Aktionäre zu beantworten ist. Dazu geht er zunächst auf das geltende Recht der Aktionäre Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, den USA, Japans und Chinas ein. Anschließend untersucht er politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren, die zu einer künftigen Rechtsangleichung führen könnnen. Eine rechtspolitische Bewertung rundet den Band ab.
Die 'Berücksichtigung' von Eingriffsnormen im deutschen und englischen internationalen Vertragsrecht
Mathias Kuckein
Mohr Siebeck
2008
nidottu
Ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und wie die Zivilgerichte so genannte 'Eingriffsnormen', insbesondere ausländische, bei ihren Entscheidungen 'berücksichtigen' können oder müssen, ist nach wie vor eines der am meisten diskutierten und umstrittensten Themen des internationalen Privatrechts, und dort vor allem des internationalen Schuldvertragsrechts. Es geht dabei vornehmlich um Normen, die, wie etwa Exportverbote, zur Verwirklichung übergeordneter 'öffentlicher' Interessen auf private Rechtsverhältnisse einwirken wollen, indem sie etwa die Nichtigkeit eines zivilrechtlichen Vertrages anordnen, und die daher nicht recht in das bestehende, primär auf den Ausgleich privater Interessen zugeschnittene kollisionsrechtliche Verweisungssystem zu passen scheinen. Nach einer Schilderung der für das Thema maßgeblichen englischen Leitentscheidungen untersucht Mathias Kuckein zunächst die terminologischen, dogmatischen, systematischen und rechtspolitischen Grundlagen der 'Eingriffsnormenproblematik' aus der Sicht des deutschen Rechts. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dienen dann im Folgenden als Werkzeug für eine kritische Auseinandersetzung mit dem geltenden englischen Recht. Hierzu stellt der Autor das vorhandene englische (Fall-)Material systematisch dar und analysiert und bewertet es anhand der zuvor gewonnenen Ergebnisse aus der Diskussion des deutschen Rechts. Abschließend rundet er die Untersuchung mit einer kritischen Hinterfragung und teilweise abweichenden Lösung der zu Beginn geschilderten englischen Entscheidungen ab.Mathias Kuckein hat am 1. Februar 2008 für seine Dissertation den Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Passau erhalten.
Die Kirchenväter wie insbesondere Ambrosius und Augustinus beschäftigten sich vielfach mit Fragen des Gerichtsverfahrens. In ihrer Funktion als bischöfliche Richter sahen sie sich als "Augen der Kirche" verpflichtet, den christlichen Glauben mit der Gesellschaft zu verbinden. Die frühe Kirche entwickelte damit zum 4. Jahrhundert eigene ethisch inspirierte Grundannahmen und Ziele des Prozessrechts. Aus den meist versprengten Aussagen der Kirchenväter formte sich das mittelalterliche römisch-kanonische Prozessrecht. Wahrheit und Gerechtigkeit, beides verstanden als Konkretisierungen Gottes, bildeten neue Ziele des Urteils, durch die der neue Glaube als Grundlage der christlichen Gesellschaft realisiert werden sollte. Das Recht wurde zunehmend als Mittel zur Vorbereitung der Seelen auf das ewige Leben, der Prozess als Vorinstanz des Jüngsten Gerichts, die Strafe als Medizin der Seele aufgefasst. Zwar sollten Christen möglichst nicht vor Gericht streiten, doch kam der Prozess in Betracht, um Zwistigkeiten und Skandale zu beseitigen. Die Kirchenväter förderten die ethische Ausrichtung der Gesellschaft durch Gesetze und Gerichte. Damit schufen sie der Hierarchie der säkularen Amtsträger bis hin zum Kaiser eine neue Legitimität, sofern sie die christliche Ethik berücksichtigten. So löste etwa ein neues Beweisrecht die frühere Gerichtsrhetorik ab mit dem Ziel, Beweiskraft und -gewinnung zu regeln, um eine einheitliche Rechtsprechung zu garantieren. Die sich wandelnde Einstellung der frühen Kirche zum Recht spiegelt sich dabei in der Ikonographie Jesu, der zunehmend als himmlischer Kaiser und Richter dargestellt wird.
Die neue Erkenntnislehre der Reformatoren führte zu einem gewandelten Methodenverständnis gerade auch der Rechtswissenschaft. Daraus gingen eine neue Rechtsquellenlehre sowie eine gewandelte Gesetzeslehre hervor. Die Lehre der Reformatoren zielte auf ein neues Staatsverständnis, das an die Stelle des Papstes als Stellvertreter Christi den Herrscher setzte, der eine gottgewollte Ordnung gewährleisten sollte. In dieser sollte jeder Einzelne den Freiraum haben, sich im Glauben zu bewähren.Die neue Erkenntnislehre wirkte sich auf alle Bereiche der Rechtsordnung aus. Im Strafrecht betonte es die Aufgabe des Schwertes, aber auch die Chance auf Besserung des Einzelnen. Im Zivilrecht wurden die neuen ethischen Auffassungen übernommen und auf ökonomische Herausforderungen reagiert. Die konfessionelle Spaltung erfasste auch das Recht und verschliff sich erst allmählich im 18. Jahrhundert.
Mit dem Topos "Terranisierung des Meeres" wird unter anderem ein Phänomen bezeichnet, welches gegenwärtig im Gefolge der "Energiewende" einen neuen Höhepunkt erreicht hat: die Inanspruchnahme der Meere als Infrastrukturraum, mit der eine erhebliche Zunahme von Nutzungs- und Schutzkonflikten in einem zwar unbesiedelten, gleichwohl ökologisch hochsensiblen Gebiet einhergeht. Das zur Steuerung jener Konflikte berufene Recht vermag gegenwärtig seinen Auftrag nur unzureichend wahrzunehmen - es erweist sich als zersplittert, lückenhaft und zum Teil nicht hinreichend auf die spezifischen Gegebenheiten seines maritimen Anwendungsbereichs zugeschnitten. Mathias Schubert untersucht die vorhandenen Regelungsansätze im Völker-, Europa- und nationalen Recht und entwickelt auf der Basis einer Defizitanalyse Grundstrukturen eines konsistenten und leistungsfähigen nationalen Meeresinfrastrukturrechts.
Als Tugend beschworen, in Katastrophen geendet: der Gehorsam. Nationalsozialismus, gewaltsame Erziehung, auch in kirchlicher Verantwortung, insgesamt die Diskreditierung der Ich-Instanz in Gehorsamsdiskursen, problematisieren eine Beziehungsform, die bis heute viel diskutiert, aber wenig systematisch untersucht worden ist. In der gefundenen Distanzstruktur des Gehorsams liegt der philosophische und theologische Beitrag dieser Studie zur Erforschung des Gehorsams: Das Problem des Gehorsams ist eine Distanz, die zwischen Person und Akteur, Wollen und Sollen auftritt. Im Gehorsam tun Personen etwas, das sie eigentlich nicht wollen - sonst wäre der Befehl unnötig. Mathias Wirth diskutiert die manchmal auch nur behauptete Distanz zwischen Person und Akteur als ethisches und religiöses Problem.Diese Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis Hannover 2014 ausgezeichnet. Außerdem wurde der Studie der Ernst Wolf-Preis 2017 der Gesellschaft für Evangelische Theologie in der Kategorie A (Dissertationen/Habilitationen) zugesprochen.
Das Werk vermittelt Studierenden der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften einen chronologischen Überblick über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens der deutschen Wirtschaft von ca. 1800 an bis heute. Dafür stellt es in verschiedenen Blöcken insbesondere die Entwicklung des Handelsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Gesellschaftsrechts, des Kartellrechts und des Arbeitsrechts dar.In der Neuauflage sind die entsprechenden Lehrsätze am Ende der Kapitel hinzugekommen. Außerdem werden verschiedene Materien wie Banken und, Versicherungen in einem neuen Kapitel zum Regulierungsrecht behandelt."Mathias Schmoeckel ist ein vorzüglich konzipiertes und dokumentiertes Werk zu verdanken, das nicht nur den Studierenden, sondern auch der wissenschaftlichen Arbeit den Zugang zur Entwicklung der Regelung der wirtschaftlichen Abläufe und das Verständnis ihrer komplexen Zusammenhänge wesentlich zu erleichtern vermag." Friedrich Kübler Rechtsgeschichte 2009, 215-217"Hier werden erstmals gut verständlich die Entwicklungen rechtlicher und wirtschaftlicher Schnittpunkte rechtshistorisch gut verständlich dargelegt und somit das Verständnis interdisziplinärer Zusammenhänge gefördert. Allein angesichts der Bewältigung der Aufgabe, ein neues rechtshistorisches Fach zu etablieren und so gut zu strukturieren, muss vor dem Autor der Hut gezogen werden. […] Es kann daher allen Interessierten uneingeschränkt empfohlen werden." Christiane Warmbein www.studjur-online.de (18.05.2009)"Dem Werk ist eine breite Leserschaft zu wünschen, weit über den primär zugrunde gelegten Zweck einer Grundlagenausbildung für den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereich hinaus." Bernd Mertens Zeitschr.f.Neuere Rechtsgeschichte 2010, 320-321
Mathias Hong verteidigt die norm- und begründungstheoretische Möglichkeit abwägungsfester Rechte gegen den grundlegenden Einwand Robert Alexys, dass in Zweifelsfällen stets Grund und Gegengrund gegeneinander abgewogen werden müssen. Er schlägt vor, Alexys Prinzipientheorie zu einem Modell der Grundsatznormen fortzuentwickeln, in dem sich das Abwägen von Gründen und die Festlegung auf einzelfallübergreifend geltende definitive Norminhalte miteinander vereinbaren lassen. Nach Alexy sollen nur Prinzipienabwägungen in Zweifelsfällen - exklusiv - eine rationale juristische Begründung sicherstellen können ("Alexysche Exklusivitätsthese"). Alexys Prinzipien zeichnen sich dabei jedoch durch eine spezifische inhaltliche Nachgiebigkeit im Einzelfall aus ("Alexysche Unschärfe"). Weil diese weitreichende inhaltliche These über die Verteilung der Gewichte im Raum der Gründe zu verwerfen ist, bedarf Alexys Prinzipientheorie entscheidender Korrekturen. Sein Kollisionsgesetz und seine Abwägungsgesetze müssen entsprechend ergänzt werden. Rechte können sich der Abwägung von Grund und Gegengrund stellen, aber zugleich beanspruchen, in einer solchen Abwägung mit hinreichender Sicherheit in allen Fällen den Vorrang zu behalten und deshalb absolut geschützt zu sein: Sie gelten dann abwägungsfest.Das Werk ergänzt zwei Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen (Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Art. 79 Abs. 3 GG). Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Das schließt einen egalitären Mindeststandard gleicher Freiheit ein: Jedes Freiheitsgrundrecht kann in seinem Menschenwürdekern verletzt sein, wenn es auf schwerwiegend diskriminierende Weise beschränkt wird. Die Verfassung knüpft damit an die Ideen von 1776 und 1789 an und erneuert das unerfüllte Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in ihren unveräußerlichen Rechten.Mathias Hong widmet sich methodischen und verfassungstheoretischen Grundfragen des Menschenwürdegehalts (1. Kap.). Er analysiert eingehend die Entstehungsgeschichte von Art. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG (2. Kap.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde (3. Kap.). Auf dieser Grundlage entwickelt er Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Dogmatik der Menschenwürdegehalte (4. Kap.). Das Werk wird durch zwei weitere Untersuchungen ergänzt, die unter den Titeln "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" und "Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz" veröffentlicht werden.Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden.An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten?Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Abwägungsfeste Rechte - Todesstrafenverbot und Folterverbot
Mathias Hong
JCB Mohr (Paul Siebeck)
2019
sidottu
Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind als Set erhältlich.
Die Bundesregierung steht an der Spitze einer hierarchisch organisierten Verwaltungsbürokratie. Trotzdem muss ihre Funktion von der Verwaltung unterschieden werden. Mathias Honer zeigt, dass das Grundgesetz der Bundesregierung eine eigenständige Funktion im Verfassungssystem zuweist. Er beleuchtet, welchen spezifischen funktionellen Beitrag die Bundesregierung aufgrund ihrer institutionellen Entscheidungsbedingungen für die gewaltengeteilte Rechtserzeugung erbringt. Zusammengefasst zu einer grundgesetzlichen "Theorie der Regierung" überträgt er diese Erkenntnisse auf konkrete rechtsdogmatische Probleme. Neben Fragestellungen im Verhältnis von Regierung, Parlament und Verwaltung eröffnet sich hierfür insbesondere ein aktuelles Anwendungsfeld in Gestalt der Regierungskommunikation. Der verfassungsrechtlichen Untersuchung gehen methodische Überlegungen voraus, die die Ermittlung und Anwendung einer "Theorie der Regierung" leiten.
In diesem Lehrbuch wird das geltende Kirchenrecht in seiner gegenwärtigen Veränderung erfasst und vor dem Hintergrund des historischen Auftrags der Reformation diskutiert. Diese andere Sichtweise führt zu neuen Einsichten und Perspektiven, die zur Diskussion gestellt werden. Dafür werden jeweils das Ziel nach evangelischer Lehre, die jüngeren Wandlungen und die neue Rechtslage beschrieben. Zunächst wird der Begriff der Kirche bestimmt, dann daraus die Funktion des Rechts und die Modifikationen der Rechtswissenschaft im Dienst einer Kirche. Folgend werden die Charakteristika der inneren Organisation behandelt wie besonders die monokratischen und synodalen Elemente. Dabei stehen sich seit langem lutherische reformierten Konzeptionen gegenüber, von denen sich letztere zuletzt stärker durchsetzen konnten. Die anhaltende Bedeutung der Kirche manifestiert sich in ihren Hauptarbeitsfeldern wie Staat, Familie, Wirtschaft sowie im Verhältnis zu Judentum und Islam. Dabei zeigen sich nicht nur Vorteile des deutschen Rechts gegenüber der strikten französischen Trennung von Staat und Kirche. Im öffentlichen Leben und Diskurs spielen die protestantischen Kirchen noch immer eine große Rolle, einerseits ihrer praktischen Leistungen wegen, andererseits wegen ihrer Beiträge zur öffentlichen Diskussion gerade zu Fragen der Ethik, deren Beantwortung dem Staat oft schwerer fällt. Das Buch will einen Diskussionsbeitrag zur anhaltenden Bedeutung der Kirchen in unserer Gesellschaft und Rechtsordnung leisten und einen Überblick über das aktuelle evangelische Kirchenrecht geben. Es enthält auch eine Probeklausur zur Prüfungsvorbereitung.
Das Recht der Reformation in Frankreich und die Vollendung des modernen Staates
Mathias Schmoeckel
Mohr Siebeck
2024
sidottu
Die französische Rechtsgeschichte ist in Deutschland noch immer zu wenig bekannt: Die Erfindung der Gewaltentrennung wird Montesquieu zugeschrieben, nicht Claude de Seyssel, der dies aufgrund der Abnabelung der französischen Kirche von Rom um 1515 erstmals vertrat. Der Beginn der Diskussionen zur Verfassung und von Grundrechten liegt nicht im 18. Jahrhundert, sondern bei Jean Calvin bzw. dem Schock nach dem Bartholomäusnacht-Massaker. Ziel war der Erhalt des Königreichs unter einem Monarchen, der den verschiedenen Religionen als Rechtsgemeinschaften ebenso wie den Bürgern durch Recht gesicherte Möglichkeiten eines sicheren Lebens in Religionsvielfalt versprach. Mathias Schmoeckel analysiert das Vordringen der Reformation in der Rechtsordnung und Jurisprudenz, analysiert den Begriff "mos gallicus", und beschreibt dann die Veränderungen des französischen Rechts in Bezug auf die Methoden und Quellen der Rechtswissenschaftler sowie die Auswirkungen auf die Religions- und Staatsordnung sowie ausgewählte Fragen des Zivil- und Strafrechts. Er zeigt, dass das "goldene Zeitalter" der französischen Jurisprudenz durch Guilleaume Farel und Calvin im Sinne einer "Reformation des Lebens" entwickelt wurde, um die herkömmliche Rechtsordnung zu überdenken und feste Rechte für Katholiken und Protestanten gleichermaßen zu gestalten. Dabei wirkten insbesondere die methodischen Anregungen des Philipp Melanchthon; die Juristen um ihn waren bekannt und wurden herangezogen, um sie weiterzuentwickeln. Die Auseinandersetzung mit dem Humanismus ging auch in Frankreich eine Verbindung mit der Reformation ein und führte zu einer neuen Wertschätzung der lokalen Rechtstraditionen. Alle Zweige der Rechtswissenschaft entwickelten neue Anregungen und bedeutende Literatur, die für die weitere juristische Entwicklung in Europa grundlegend wurden. Die insoweit fast unbekannte französische Reformation tritt hier in ihrer Bedeutung für die europäische Geistesgeschichte und Staatsentwicklung in den gleichen Rang neben die deutsche und die englische Reformation.
Rudolf von Jhering (1818-1892) was one of the leading Roman lawyers in nineteenth century Germany and famously developed a sophisticated methodology for the "Begriffsjurisprudenz" (conceptual jurisprudence) of his time. At mid-career, however, he turned to a sociological and instrumentalist jurisprudence. His view of law as a product of social struggle and as a "means to an end" shaped twentieth century legal thought in Germany and beyond, especially in the United States. Jhering's work is marked by an extraordinary richness of ideas and perspectives but also by deeply-rooted tensions and contradictions. It raises fundamental questions about the law's historical contingency, its legitimacy and the ultimate meaning of justice.
Psychoanalyse in Organisationen: Einfuhrung in Die Psychodynamische Organisationsberatung
Mathias Lohmer; Heidi Moller
Kohlhammer
2019
nidottu
English summary: Freud' s work on cultural theory and 'mass psychology' and his insights into group behaviour and the unconscious relationship between leaders and followers paved the way for fruitful involvement of psychoanalysis in the dynamics and counselling of individuals, groups, and organizations. This introductory textbook shows the ways in which coaching, supervision and organizational counselling, as forms of psychodynamic counselling, can contribute to greater understanding and room for manoeuvre within organizations. The authors vividly illustrate the way in which psychoanalytically oriented consultants and managers can use the basic elements of psychoanalytic working methods in their approach to their work: transference and countertransference, abstinence and containment. This edition also discusses phenomena such as 'new work', agility, life balance, the 'war for talents' and mentalization in counselling. German description: Freuds Arbeiten zur Kulturtheorie und "Massenpsychologie", seine Einsichten zum Verhalten in Gruppen und zur unbewussten Beziehung zwischen Fuhrung und Gefolgschaft haben den Boden bereitet fur eine fruchtbare Beschaftigung der Psychoanalyse mit der Dynamik und Beratung von Einzelnen, Gruppen und Organisationen. Dieses einfuhrende Lehrbuch zeigt, wie Coaching, Supervision und Organisationsberatung als psychodynamische Beratung zu mehr Verstandnis und Handlungsspielraum innerhalb von Organisationen beitragen. Anschaulich stellen die Autoren dar, wie psychoanalytisch orientierte Berater und Fuhrungskrafte in ihrer Arbeitshaltung die Grundlagen einer psychoanalytischen Arbeitsweise nutzen konnen: Ubertragung und Gegenubertragung, Abstinenz und Containment. Diese Auflage geht zudem auf Phanomene wie New Work, Agilitat, Life-Balance, den "war for talents" sowie die Mentalisierung in der Beratung ein.