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Wie wäre es, einen Frosch zu küssen?

Wie wäre es, einen Frosch zu küssen?

Helmut Schreier; Kerstin Michalik

Westermann Schulbuch
2006
nidottu
Der Band f?hrt in die Theorie und Praxis des Philosophierens mit Kindern ein und enth?ltFragen und Antworten zur Didaktik der Kinderphilosophie, Grundlagen nachdenklicher Gespr?che und zahlreiche Themenvorschl?ge und Unterrichtsideen. Das Programm des Philosophierens mit Kindern in der Grundschule zielt darauf ab, die Potenziale der Nachdenklichkeit bei Kindern freizusetzen und?f?r?den Unterricht nutzbar zu machen. Hierf?r stellen die Autorin und der Autor die wichtigsten und aktuellsten Methoden vor und bieten Lehrerinnen und Lehrern Anregungen, Materialien und Hilfestellungen f?r eine philosophische Vertiefung des eigenen Unterrichts.
Formmängel und ihre Sanktionen

Formmängel und ihre Sanktionen

Helmut Heiss

Mohr Siebeck
1999
sidottu
Verträge sind nichtig, wenn sie den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entsprechen. Diese generelle Nichtigkeitssanktion des § 125 BGB nimmt Helmut Heiss als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Mit Blick auf ausländische Privatrechte und das europäisierte Vertragsrecht zeigt er, daß die Nichtigkeit als Sanktion für Formverfehlungen weder definitionsgemäß vorgegeben noch zur effektiven Formdurchsetzung erforderlich ist.In letzter Zeit treten alternative Sanktionsmechanismen deutlich in Erscheinung. Dabei begünstigen Entwicklungen im europäischen Vertragsrecht diese Ablösung der Formnichtigkeit durch andere Sanktionen. Die Nichtigkeit selbst wird durch verschiedene Rechtsinsitute begrenzt und teilweise sogar durchbrochen.Helmut Heiss analysiert und entwickelt die Aufrechterhaltung des Geschäftsrests wie auch die Umdeutung nichtiger Verträge unter Berücksichtigung von Formvorschriften. Er erörtert die Durchbrechungen der Nichtigkeit anhand des § 242 BGB sowie des Rechtsinstituts der culpa in contrahendo. Zwei Zentralthesen rückt er dabei in den Vordergrund: Die Heilungsinstitute werden als Ausdruck des Vertrauensschutzes erkannt und sollen einen Wertungsmaßstab liefern, der auch in Fällen der Durchbrechung der Nichtigkeit durch § 242 fruchtbar gemacht werden kann. Auch die Haftung für nichtige Willenserklärungen wird dem Institut des Vertrauensschutzes zugeordnet. Dadurch begründet Helmut Heiss eine erweiterte Anwendbarkeit von culpa-in-contrahendo-Erwägungen bei formnichtigen Verträgen.
Die Übertragung von Rechtsvorstellungen auf fremde Kulturen am Beispiel des englischen Kolonialrechts
Wie können wir fremdes Recht angemessen erfassen und begreifen? Helmut Janssen zeigt die Hindernisse auf, die einen Juristen bei der Beantwortung dieser zentralen Frage der Rechtsvergleichung scheitern lassen können. Er untersucht hierzu an ausgewählten Beispielen, wie die englische Kolonialrechtsprechung ihre Rechtsvorstellungen bewußt oder unbewußt an die verschiedenen Kulturen des Empire herangetragen hat.Dazu stellt er im ersten Teil seiner Studie die Gerichte des Empire mit dem Privy Council an ihrer Spitze dar, betrachtet exemplarisch die gerichtlichen Vorinstanzen in den Kolonien Indien und Goldküste und untersucht die Herkunft der Richter, die an diesen Gerichten tätig waren.Nach welchen Regeln erklärten Kolonialgerichte fremdes oder eigenes Recht für anwendbar? Auf welche Weise ermittelten sie das fremde Recht? Helmut Janssen erörtert diese Fragen und berücksichtigt dabei insbesondere den Export britischer grundstücksrechtlicher Vorstellungen und die Anwendung islamischen und hinduistischen Rechts. Anschließend geht er auf die Verbundenheit der Kolonialgerichte mit bestimmten Wertvorstellungen ein und untersucht, wie sich das Rechtsquellenverständnis einer Schriftkultur in Verbindung mit dem englischen Verfahren der Konfliktlösung auf die Rechtsanwendung ausgewirkt hat.
Werkstätten des Wissens zwischen Renaissance und Aufklärung
Suchmaschinen vermitteln uns im globalen Netz Informationen sekundenschnell. Wie wir Informationen suchen, wie wir lesen und das Gelesene verarbeiten, hat sich radikal verändert. Einem ebenso tiefgreifenden Wandel sind die Agenturen und Institutionen unterworfen, die Wissen aufbereiten, es in Bewegung setzen und verkaufen. Die Erfahrung von Veränderung schärft die historische Aufmerksamkeit für alltägliche Praktiken der Wissensproduktion, ihre historischen Kontexte und Transformationen. Helmut Zedelmaier untersucht Wissenspraktiken von Gelehrten zwischen Renaissance und Aufklärung. Welche Techniken und Methoden nutzten sie, um gesuchte Informationen zu finden? Wie haben sie ihr Wissen verwaltet und verarbeitet? Welche Kräfte und Kontexte bewirkten in diesem Zeitraum Veränderungen der Praktiken und Institutionen der Wissensproduktion? Heutige Visionäre digitaler Wissenswelten wollen uns davon überzeugen, dass wir uns in eine Gesellschaft hineinbewegen, in der immer mehr Menschen immer mehr wissen. Löst man sich von der Fixierung auf das bloße Wachstum von Daten und deren digitale Verarbeitungsmöglichkeiten, zeigt sich die beschränkte Erklärungskraft von einfachen Fortschrittsgeschichten. Auch darum geht es dem Autor: um die historische Relativierung der viel beschworenen "digitalen Revolution", die vieles von ihrem revolutionären Charakter verliert, lässt man sich genauer auf die buchgestützte Welt und ihre Werkstätten ein. Wissen war damals und ist noch heute ein vermitteltes Produkt, das nicht einfach vorliegt, das sich nicht bloß aus Einsichten und Ideen ergibt. Wissen ist immer auch ein Produkt, das historisch wandelbaren Praktiken und Werkzeugen unterliegt, die eher anonym wirksam und deshalb schwer fassbar sind.
Das Recht der globalen Stadt

Das Recht der globalen Stadt

Helmut Philipp Aust

Mohr Siebeck
2017
sidottu
In einer Zeit rapider Urbanisierung werden Städte und Gemeinden zunehmend zu international relevanten Akteuren. Ob in Fragen der nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes, der Gewährleistung von Sicherheit oder zur Durchsetzung von Menschenrechten: Städte und Gemeinden haben zahlreiche internationale Netzwerke gegründet, kooperieren mit internationalen Organisationen und verschreiben sich der Durchsetzung völkerrechtlicher Normen. Helmut Philipp Aust untersucht diese Entwicklung und ordnet sie in die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Zusammenhänge ebenso ein wie in die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Der Autor formuliert zugleich einen Beitrag zu einer zeitgemäßen Auslegung des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung, die diese internationale Bedingtheit städtischen und gemeindlichen Handelns rezipiert.
Kommunikation in der Demokratie

Kommunikation in der Demokratie

Helmut Ridder

Mohr Siebeck
2019
nidottu
Zum 100. Geburtstag Helmut Ridders werden ausgewählte Texte zur Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit aus den 50er bis 70er Jahren des 20. Jahrhunderts neu veröffentlicht. Diese waren teilweise nur noch schwer zugänglich.Helmut Ridder war ein politisch engagierter Staatsrechtler, dem vor allem wichtige Impulse für die Entwicklung des Verständnisses kultureller Freiheiten zu verdanken sind. Seine scharfzüngigen Auseinandersetzungen mit konservativen Rechtspositionen vermitteln wichtige Erkenntnisse über die Entwicklung des Verständnisses der Kommunikationsfreiheiten als gesellschaftlicher Freiheiten, die sich in der Stellung als Abwehrrechte nicht erschöpfen. Sie sind von zeitgeschichtlichem Interesse, aber fast alles ist auch heute rechtstheoretisch und rechtspraktisch für ein prozesshaftes Verständnis der Kommunikationsgrundrechte als Rechte auf Streitbarkeit (in) der Gesellschaft von Bedeutung.