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1000 tulosta hakusanalla Justus Roth

Pflichten und Haftung des Geschaeftsfuehrers einer GmbH bei Sanierungsmaßnahmen im Vorfeld der Insolvenz
Der Autor befasst sich mit der Ausarbeitung eines Haftungskonzepts bei der Durchfuhrung von Sanierungsmassnahmen. Die Thematik hat durch einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 22.11.2016 zusatzliche Aktualitat erlangt. Zudem erfolgen Sanierungsmassnahmen regelmassig im Anwendungsbereich verschiedener Rechtsgebiete, so dass eine Abstimmung der jeweiligen normativen Zielsetzungen erforderlich ist. Der Autor untersucht das mehrpolige Interessengeflecht, mit welchem sich ein Geschaftsfuhrer konfrontiert sieht. Er beschrankt sich nicht auf eine rein juristische Betrachtung, sondern zieht zur interdisziplinaren Argumentation auch Erkenntnisse der Rechtsoekonomik heran. Der Autor stellt dem status quo der Rechtsprechung und Literatur eigenstandige Loesungsansatze gegenuber.
Netzplantechnik im Eventmanagement

Netzplantechnik im Eventmanagement

Justus Wenzel; Jan Meusel; Oliver Schlomm

Grin Publishing
2009
pokkari
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien konomie, -management, Note: 1,0, Ostfalia Hochschule f r angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenb ttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Eventmanagement vereint s mtliche Aufgaben, Konzepte und Verfahren der Planung, Organisation, Durchf hrung und Kontrolle von Events. In Abh ngigkeit dessen Gr e, Komplexit t, Bedeutung und Einmaligkeit kann das Vorhaben dieses Event zu veranstalten eine besondere und damit nicht in routinem iger Art und Weise zu verrichtende Anforderung an den bzw. die Organisatoren darstellen. In diesem Fall sollte die Empfehlung lauten, das Vorhaben als Projekt zu erkennen und von Anfang an als solches zu behandeln. Vor diesem Hintergrund werden Parallelen zwischen dem Event- und dem Projektmanagement deutlich. So kann ersteres als eine besondere Form des Projektmanagements gelten. Die Besonderheit besteht dabei darin, dass die Durchf hrung des Events zu einem fixen Termin als das Oberziel des Projektes anzusehen ist. Mit der Durchf hrung des Events findet das Projekt seinen Abschluss. In diesem Zusammenhang sei auf eine weitergefasste Definition eines Projektes hingewiesen, welche eine Aufgabenstellung als Projekt bezeichnet, sofern das ihr innewohnende zu l sende Problem relativ komplex und der L sungsweg zun chst unbekannt ist. Dabei liegen eine zeitliche Begrenzung und ein definiertes Ziel vor, und/oder bereichs-/fach bergreifende Zusammenarbeit ist erforderlich. Die Komplexit t des Problems liegt beispielsweise darin, dass es eine Vielzahl von L sungswegen gibt, deren Erfolg zu Projektbeginn unbekannt ist. Des Weiteren k nnen Zielkonflikte aufgrund der Unkenntnis widerspr chlicher Teilziele entstehen. Erschwerend kommt die M glichkeit hinzu, dass die involvierten und zusammen arbeitenden Organisationen oder Instanzen verschiedenen Sachlogiken gehorchen. Nicht zuletzt der Sachverhalt des vielf ltigen Ineinandergreifens einzelner Ma na
Konzept zum interkulturellen und interreligiösen Dialog
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majorit ten, Minorit ten, Note: 1,3, Universit t Osnabr ck, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Welt ist bers t mit Konflikten. Es sind nicht nur die globalen Konflikte, die kontinuierlich zunehmen. Oft sind es Probleme zwischen verschiedenen Kulturen im Alltagsleben, die im Konflikt enden. Deutschland ist nicht erst seit kurzem multikulturell. Neben dem Christentum bildet der Islam die zweit gr te Religionsgemeinschaft in unserem Land. ber drei Millionen Muslime leben zur Zeit in Deutschland. Aus Unwissenheit, Desinteresse und Vorurteilen, bez glich der jeweils anderen Kulturen, entstehen Spannungen und Probleme. Diese gilt es mit Hilfe des interkulturellen und interreligi sen Dialogs zu l sen. Alle Menschen m ssen von der Notwendigkeit des Dialogs berzeugt und gewillt sein, diesen zu f hren. Nur so ist es m glich, Frieden in der Welt zu schaffen und die Probleme im eigenen Land zu beseitigen. Peter Antes stellte einst die These auf: Wir haben nur die Alternative zu lernen, miteinander zu leben oder gemeinsam unterzugehen. In der folgenden Ausarbeitung werde ich n her auf den Dialog eingehen. Ich werde u.a. aufzeigen, wie notwendig und wichtig dieser ist. Des Weiteren werde ich mich mit dem muslimischen Religionsunterricht an deutschen Schulen, sowie dem interkulturellen Lernen befassen. Abschlie end gebe ich einen kurzen Einblick in die Denkweise Dilal Boubakeur und Martin Bubers, zwei der gr ten Repr sentanten des interkulturellen und interreligi sen Dialogs.
Handelsrecht

Handelsrecht

Justus Meyer

Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH Co. K
2011
nidottu
Das Buch vereinigt die Vorteile von Lehrbuch und Arbeitsbuch. Der Grundkurs vermittelt die Basiskenntnisse und unterstützt das Verständnis durch eine anschauliche Sprache, zahlreiche Beispiele und Abbildungen. Wiederholungsfragen und Antworten runden den Kurs ab. Der Vertiefungskurs verfestigt und vertieft den Stoff durch Aufgaben und Lösungshinweise. Die praktische Anwendung wird dabei anhand konkreter Fälle eingeübt, und für das Referendariat und die spätere Praxis wird die Kommentararbeit trainiert.
Haftungsbeschränkung im Recht der Handelsgesellschaften

Haftungsbeschränkung im Recht der Handelsgesellschaften

Justus Meyer

Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH Co. KG
2012
nidottu
Das Werk bietet eine ausführliche und perspektivenreiche Analyse eines Zentralthemas des Gesellschafts- und Konzernrechts: des Prinzips Haftungsbeschränkung. Es widmet sich vor allem den Grundsatzfragen, die für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, genossenschaftlichen Verbände und verbundenen Unternehmen gleichermaßen zu stellen sind: Wo stehen wir heute mit dem Prinzip Haftungsbeschränkung? Wie ist es dazu gekommen? Und ist das gut so? Um diesen Fragen nachzugehen, liefert das Werk eine rechts- und wirtschaftshistorische und eine dogmatische Analyse, bezieht verschiedene Rechtsordnungen und das EU-Recht vergleichend mit ein, entwickelt die Ergebnisse der ökonomischen Analyse unter Heranziehung verschiedener empirischer Forschungen fort und gelangt so zu einem Plädoyer für eine wesentliche Relativierung des Prinzips Haftungsbeschränkung.
Der Vertrag Von Verdun 843. Quellenkritik Und Einordnung in Den Zeithistorischen Kontext.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L nder - Mittelalter, Fr he Neuzeit, Ludwig-Maximilians-Universit t M nchen (Historisches Seminar), Veranstaltung: Basiskurs - Die Karolinger, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrag von Verdun, durch den das Reich der Karolinger 843 unter Br dern drei geteilt wurde, genie t in der geschichtswissenschaftlichen Forschung l ngst besondere Beachtung. Rund 1000 Jahre sp ter kann man leicht zum Beispiel die Gr ndungsstunde Frankreichs und Deutschlands auf dieses Ereignis projizieren. Vor allem der vor 1950 vorherrschende Ansatz der politischen Geschichte fokussierte sich ja bekanntlich auf Ereignisse statt auf Prozesse. Seit den 1950er Jahren wird der Einfluss des Vertrags von Verdun in diesen Punkten relativiert. Nichtsdestotrotz erkennen Historiker die Vertragsschlie ung als epochales Ereignis an, das sinnbildlich f r ein ganzes Jahrhundert steht, in dem Erbfolge und Einflussnahme der Reichsgro en dominierende Themen waren, so Ganshof oder Classen. Gl cklicherweise wissen wir aus verschiedenen zeitgen ssischen Quellen von den Ereignissen vor, w hrend und nach der Vertragsschlie ung, zum Teil sehr ausf hrlich. Wie haben die zeitgen ssischen Verfasser den Vertrag von Verdun bewertet? Erkannte man damals schon seine epochale Tragweite? Wie l sst sich die Vertragsschlie ung in das Erbrecht der Karolinger einordnen? Um diesen Fragen nachzugehen, wage ich zuerst eine knappe Kritik der verf gbaren Quellen. Anschlie end werde ich einen berblick ber Reichsteilungen im neunten Jahrhundert geben, in dem das karolingische Erbrecht und der Inhalt des Vertrags von Verdun eine gro e Rolle spielen. Zuletzt untersuche ich die zeitgen ssischen Einsch tzungen zum Vertrag.