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Die Beweislastverteilung Im Un-Kaufrecht

Die Beweislastverteilung Im Un-Kaufrecht

Reinhard Jung

Peter Lang AG
1996
nidottu
Das Gelingen der mit dem UN-Kaufrecht beabsichtigten Rechtsvereinheitlichung hangt davon ab, ob sich eine einheitliche Anwendungspraxis zum CISG herausbildet. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Verteilung der Beweislast zu. Nur wenn diese aus dem UN-Kaufrecht selbst entwickelt wird, kann vermieden werden, dass die Durchsetzung eines Anspruchs im Falle der Beweislosigkeit in einem Staat scheitert, wahrend sie in einem anderen Staat aufgrund entgegengesetzter Zuweisung des Beweisrisikos in dessen nationalem Recht Erfolg hat. Der Verfasser weist zunachst nach, dass die Verteilung der Beweislast im UN-Kaufrecht tatsachlich - wenn auch in den meisten Fallen nicht ausdrucklich - geregelt worden ist. In diesem Zusammenhang zeigt er Methoden auf, mit deren Hilfe anschliessend im Hauptteil der Arbeit die Beweislastverteilung detailliert fur jede einzelne Norm und mogliche Streitkonstellation des UN-Kaufrechts (mit Ausnahme der Frage des Vorliegens von Vertragsverletzungen des Verkaufers) ermittelt wird."
Determinanten Regionaler Lohn- Und Gehaltsniveaus in Sueddeutschland
Gegenstand der Untersuchung ist die Analyse der Einflussfaktoren regionaler Lohn- und Gehaltsniveaus in Suddeutschland. Basierend auf Daten der letzten Volks- und Arbeitsstattenzahlung sowie weiterer Quellen werden auf der Aggregationsebene der Arbeitsmarktregionen in einer Querschnittsbetrachtung Regressionsanalysen durchgefuhrt. Berucksichtigung finden sechzehn theoretisch plausible Einflussgrossen. Alle Schatzungen werden durch statistische Tests auf Einhaltung der Modellannahmen gepruft. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Uberprufung der Annahme raumlich nicht autokorrelierter Residuen. Eine Gruppierung von Regionen zu Regionentypen, die anhand des Kriteriums -regionales Infrastrukturniveau- vorgenommen wird, ermoglicht daruber hinaus die Anwendung von Strukturbruchtests."
Integration Und Differenzierung

Integration Und Differenzierung

Reinhard Bressler

Peter Lang AG
1996
nidottu
Der -Laborstudien-Ansatz- wird in der neueren Wissenschafts- und Technikforschung als ein enorm fruchtbares, gleichwohl aber unzureichendes Konzept angesehen. Die Arbeit nimmt die Herausforderung, die in dieser Einschatzung liegt, auf. Sie versucht, die konzeptionellen Starken des Ansatzes weiterzuentwickeln, ohne seine Defizite zu ubernehmen. Dafur wird die theoriestrategische Bedeutung der Industrieforschung herausgearbeitet, zwei empirische Fallstudien analysiert (-Systems Engineering-, -System-Management-) und die Ergebnisse zur Reformulierung des Konzepts der -sozialen Konstruktion- genutzt. Einem derart modifizierten Modell ist dann die These inharent, dass die -Strukturierung- sozialer Realitat in modernen Industriegesellschaften zunehmend als Prozess der -Kommensurabilisierung- von wissenschaftlich-technischen, okonomischen und sozialen Kriterien betrieben wird."
Jenseits Von Logos Und Phantasma

Jenseits Von Logos Und Phantasma

Reinhard Travnicek

Peter Lang AG
1997
nidottu
Die Arbeit versteht sich als aktueller Beitrag zur Michaux-Exegese. Das OEuvre des bedeutenden Autors und Malers, zweifellos einer der originellsten Personlichkeiten des avantgardistischen Frankreich, wird aus der Sicht eines psychosemiologische und gesellschaftskritische Fragestellungen verbindenden Ansatzes gedeutet. Die kompromisslose Radikalitat der Michauxschen Asthetik erklart sich vor allem aus seinem Interesse an extremen Bewusstseinslagen, zu deren Erkundung sowohl kreative Verfahrensweisen als auch Experimente mit halluzinogenen Drogen eingesetzt werden."
Der «2+4»-Vertrag Und Das Selbstbestimmungsrecht Der Voelker
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Vertreibung der Deutschen wurden die Oder-Neisse-Gebiete von Polen und der Sowjetunion annektiert. Ein rechtsgultiger Gebietserwerb fand jedoch bis zum -2+4--Vertrag nicht statt. Erst mit den gebietsbezogenen Regelungen dieses Vertragswerkes verlor der deutsche Staat die territoriale Souveranitat uber die Ostgebiete. Der Autor vertritt die Ansicht, dass die Grenzregelung gegen das Selbstbestimmungsrecht der Volker verstosst. Zwar wurde kein volkerrechtswidriger Zwang ausgeubt. Es bestand aber eine Pflicht zur Beteiligung der unmittelbar von dem Gebietswechsel betroffenen Bevolkerung. Der Verstoss gegen die plebiszitare Variante des Selbstbestimmungsrechts kann durch andere Auspragungen wie Volksgruppenrechte und das Recht auf die Heimat kompensiert werden."