Mit diesem Band liegt der jüngste, bisher nicht abgedruckte Ertrag des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Ausgewählt wurde etwa die Hälfte der im Zeitraum von 1990-2000 erstatteten Gutachten des Instituts. Zusammen mit den Gutachtensbänden Jus Ecclesiasticum Band 14, 30 und 48 sind nun insgesamt mehr als fünfzig Jahre der gutachtlichen Arbeit des Instituts dokumentiert. Die Stellungnahmen setzen sich mit Grundsatzproblemen auseinander, die in der praktischen kirchlichen Arbeit auftreten. Sie berühren Fragen, die durch die deutsche Wiedervereinigung eine neue Aktualität insbesondere in den östlichen Gliedkirchen und Bundesländern gewonnen haben, ebenso wie aktuelle Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staatskirchenrecht. Schwerpunkte der Untersuchung: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchenmitgliedschaftsrecht - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht - Datenschutzrecht, Statistik - Friedhöfe - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen
Die dritte Gewalt ist im Bereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit von Weisungen freigestellt. Axel Tschentscher zeigt, daß die demokratische Legitimation nach dem herrschenden organisatorisch-formalen Modell zu Inkonsistenzen führt. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes interpretiert er im Sinne eines Kontrollmodells demokratischer Legitimation, bei dem die potentielle Inhaltskontrolle als primäres Kriterium dient. Das grundgesetzlich gebotene Legitimationsniveau kann bei funktionierender sachlich-inhaltlicher demokratischer Legitimation in einzelnen Bereichen auch ohne das personell-organisatorische Element der Legitimationskette verwirklicht werden. Die legitimatorische Reichweite der richterlichen Gesetzesbindung würde unterschätzt, wollte man dem Gesetzgeber eine tatsächlich ausgeübte, flächendeckende Steuerung statt bloß potentieller Inhaltskontrolle abverlangen. Nach dem Kontrollmodell bietet sich den Ländern ein breites Spektrum grundgesetzkonformer Verfahren der Richterbestellung, unter denen selbst kooptative Elemente nicht von vornherein ausgeschlossen sind.
Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozeßrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befaßt sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phänomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozeßrechtlich behandelt werden müssen. Bei diesen Phänomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermögenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgeführt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Ansprüche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunächst behandelt er die schon im römischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis. Anschließend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und führt sie einer neuartigen Lösung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozeß. Außerdem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.
Die Frage, ob eine Wettbewerbshandlung unlauter ist, weil sie gegen eine Vorschrift verstößt, gehört zu den schwierigsten und umstrittensten Problemen des Wettbewerbsrechts. Die zu § 1 UWG a.F. gebildete Fallgruppe "Vorsprung durch Rechtsbruch" ist jetzt in § 4 Nr. 11 UWG n.F. aufgegangen. Axel von Walter analysiert zunächst die Rechtsentwicklung unter dem UWG a.F. um hieraus den neuen Rechtsbruchtatbestand des UWG in § 4 Nr. 11 UWG auszudifferenzieren. Er weist nach, dass der Rechtsbruchtatbestand einen strengen Marktbezug aufweist und nicht mehr die Rechtsordnung insgesamt lauterkeitsrechtlich schützt. Auf den "Wertbezug" einer Norm sowie den Vorsprungsgedanken kommt es entgegen der früheren Rechtsprechung gerade nicht mehr an. Die Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 11 UWG werden ausführlich erläutert. Das Verhältnis dieses kodifizierten Beispieltatbestands zur Generalklausel § 3 UWG sowie die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Verstößen gegen nicht-gesetzliche Regeln werden ebenso beleuchtet. Darüber hinaus werden die möglichen Auswirkungen der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf den Rechtsbruchtatbestand aufgezeigt. In einem gesonderten Kapitel kommentiert der Autor aus der Perspektive des § 4 Nr. 11 UWG eine Vielzahl von Vorschriften und gibt dem Rechtsanwender Beispiele für die Handhabung des Rechtsbruchtatbestandes in der wettbewerbsrechtlichen Praxis.Das Buch wurde mit dem Fakultätspreis 2007 der Ludwig Maximilians Universität München ausgezeichnet.
Der allgemeine Rechtsgrundsatz ( general principle, principe général) ist als Normtypus von hervorgehobener Bedeutung für das europäische Privatrecht. Zum einen greift der Europäische Gerichtshof seit den 1950er Jahren regelmäßig auf allgemeine Rechtsgrundsätze (oder "Prinzipien") zurück, um das nach wie vor lückenhafte Gemeinschaftsrecht zu ergänzen und auszulegen. Zum anderen arbeiten mehrere Wissenschaftsprojekte an der Sammlung rechtsvergleichend ermittelter " Principles ". Die EuGH-Rechtsprechung und die Arbeit der Wissenschaftlergruppen stellen dabei nur einen Ausschnitt des Gesamtphänomens dar. Rechtsgrundsätze erfüllen auch innerhalb der nationalen Systeme und im Einheitsrecht zentrale Funktionen bei der Rechtsfindung. Axel Metzger entwickelt im Grundlagenteil des vorliegenden Buches eine einheitliche Terminologie und Typologie der allgemeinen Rechtsgrundsätze und beleuchtet die erkenntnistheoretischen Grundlagen. Es zeigt sich, dass Prinzipien auf einem Schluss von besonderen Rechtsregeln auf einen "allgemeinen" Grundsatz basieren. Die Anforderungen an induktive Schlussverfahren können deswegen für die Untersuchung fruchtbar gemacht. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Behandlung der verschiedenen Ebenen des europäischen Privatrechts (Recht der Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsrecht, Einheitsrecht, lex mercatoria), für welche der Autor jeweils die praktische Bedeutung von Rechtsgrundsätzen, die Methode ihrer Herleitung, die Funktionen sowie die Frage der rechtlichen Geltung analysiert. Zum Vergleich zieht er das Recht der Vereinigten Staaten heran.
Mit diesem Band liegen erneut bisher nicht abgedruckte Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Der Band erscheint anläßlich des Wechsels in der Institutsleitung 2008. Ausgewählt wurde etwa die Hälfte der im Zeitraum von 2000-2008 erstatteten Gutachten des Instituts. Zusammen mit den Gutachtenbänden 14, 30, 48 und 69 der Reihe "Jus Ecclesiasticum" sind nun insgesamt mehr als sechzig Jahre der gutachtlichen Arbeit des Instituts dokumentiert. Die Stellungnahmen setzen sich mit Grundsatzproblemen auseinander, die in der praktischen kirchlichen Arbeit auftreten. So werfen Reformen in der Kirche Fragen nach den Grundlagen kirchlicher Leitungsstrukturen auf. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Diakonie nötigt sie zu Veränderungen ihrer Organisationsstruktur, wodurch auch ihr Verhältnis zur Kirche betroffen ist. Ein verändertes gesellschaftliches und politisches Umfeld wirkt sich auf den Religionsunterricht und die universitäre Theologie aus. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung berühren den Schutz des Seelsorgegeheimnisses. Diese und andere Fragestellungen nötigen zu einer Vergewisserung über die Grundlagen des Kirchen- und Staatskirchenrechts.Die Themengebiete der Untersuchungen sind: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht, Kirchensteuer - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen.
Das Lehrbuch stellt das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb in seinen ökonomischen, rechtsgeschichtlichen, gemeinschaftsrechtlichen und rechtsvergleichenden Bezügen vor. Die Darstellung geht - der gesetzlichen Systematik des UWG 2004 entsprechend - von den gesetzlichen Schutzzwecken aus und nimmt diese zum Grundmaßstab. Der Autor trennt dementsprechend zwischen den Interessen der Verbraucher, der Mitbewerber und der sonstigen Marktteilnehmer. Inhaltlich richtet er sich an wettbewerbsfunktionalen Anforderungen aus und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf interdisziplinäre Bezüge, insbesondere auf Bezüge zum Marketing als dem disziplinären Zwilling des Wettbewerbsrechts. Das Lehrbuch ist als ein Grundlagenwerk angelegt und konzentriert sich auf wichtige Zusammenhangs- und Querschnittsfragen sowie auf vertiefende Aspekte. Es ist kein Handbuch im klassischen Sinne, behandelt aber gleichwohl zahlreiche Einzelfragestellungen und kann daher auch als Nachschlagwerk dienen. Zu diesem Zweck enthält es auch umfangreiche Gesetzes-, Stichwort- und Entscheidungsregister. Ebenso greift die Darstellung immer wieder wichtige Einzelurteile im Detail auf, weil das Wettbewerbsrecht, allen Regulierungen zum Trotz, in wesentlichen Teilen nach wie vor maßgeblich richterrechtlich geprägt ist und geprägt werden wird.
In diesem Lehrbuch stellt Axel Beater das Medienrecht als einheitliches und eigenständiges Gebiet vor. Er begreift das Presse-, Rundfunk- und Telemedienrecht als Teilmaterien eines einheitlichen Fachs und konzentriert sich dazu auf die Schnittmenge dieser Gebiete.Für die 2. Auflage hat der Autor das gesamte Werk grundlegend überarbeitet und viele Abschnitte komplett neu geschrieben. Vor allem die Kapitel über Informationsformen und öffentliche Informationsinteressen, die Freiheit und Unfreiheit von Informationen und das Kapitel über die äußerungsrechtlichen Ansprüche wurden neu verfasst."Das neue Werk zum Medienrecht setzt Maßstäbe und kann bereits in der ersten Auflage als Standardwerk bezeichnet werden." Ralf Hansen www.juralit.com (18.03.2008)"Insgesamt hat Beater mit seinem Medienrecht ein beachtliches und grundlegendes Werk vorgelegt. Sein mutiger konzeptioneller Ansatz hat ein Buch hervorgebracht, dessen Systematik überzeugt. […] Es ist für Wissenschaft und Praxis ein Gewinn." Rolf Schwartmann Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 2008, 726-727
Zu Fragen des Kirchen- und Staatskirchenrechts, ihren geschichtlichen Grundlagen und gegenwärtigen Problemen hat Axel von Campenhausen, 1969-2008 Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Ev. Kirche in Deutschland, eine Fülle von Beiträgen geliefert. Anlässlich seines 80. Geburtstages vereinigt dieser Band eine Auswahl aus den letzten 20 Jahren seines Schaffens. Er schließt damit an die Gesammelten Schriften I (Jus Ecclesiasticum, Bd. 50) von 1995 an. Neben den Grundsatzfragen kommen insbesondere Staatskirchenverträge, Theologische Fakultäten, die Integration der Muslime, das evangelische Bischofsamt, das Stiftungs- und das Kirchenmitgliedschaftsrecht zur Sprache.
The continuous search for improved methods of public equity financing has resulted in the derivation of alternative models for listing companies on stock exchanges through so-called shell companies. Since such an entity has no operations of its own, its sole purpose is to find an operating company it can ultimately be merged with through the use of proceeds acquired from the initial shell listing. Axel Moeller seeks to answer the questions pertaining to the practical implementation of such alternative listing models in Germany from a law and economics perspective. In light of the fact that a legal framework with regard to shell listings does not exist, the underlying legal analysis is based on the accumulation of general principles derived from German business and capital markets law. From an economic and financial perspective, the ensuing analysis demonstrates the potential efficiency gains of a shell listing for small and medium-sized German enterprises.
Philosophie wird ihrem eigenen Begriff nur gerecht, wenn sie sich als Weise der menschlichen Selbsterkenntnis versteht.Das wird unmittelbar an den drei Ideen deutlich, die seit jeher zum Kernbestand des philosophischen Nachdenkens gehört haben: Freiheit, Gott und Unsterblichkeit. Denn der innere Zusammenhang dieser drei Begriffe wird durch das Selbst- und Weltverständnis des Menschen gebildet. Für die kritische Auseinandersetzung mit diesen Leitideen der Selbsterkenntnis wählt Axel Hutter den konkreten Weg einer philosophischen Deutung von Thomas Manns "Joseph und seine Brüder". Der Autor will aber nicht über den Roman schreiben, sondern über das, worüber Thomas Mann selbst auf narrative Weise spricht: über den Gedanken, es sei die Bedeutung der menschlichen Freiheit, im Gleichnis zu leben.Dieser Gedanke ist nicht leicht zu verstehen, weil sein Verständnis die begründete Einsicht erfordert, ob er wahr ist oder nicht. Diese Einsicht kann aber nur im Rahmen einer philosophischen Untersuchung gewonnen werden.
À l'aide d'un nouvel ensemble d'outils méthodologiques, Axel Bühler analyse le corpus de Nombres 1-4 et 26. Sur la base de ses conclusions, il argumente, dans une perspective historico-critique, en faveur d'une composition du livre des Nombres, et par conséquent du Pentateuque, au IIIe siècle av. J.-C. L'innovation méthodologique porte sur l'étude des nombres dans la Bible et sur leurs implications pour la critique textuelle et l'historicité, à l'intersection entre rhétorique et motifs numériques. Il démontre comment Nombres 1-4 et 26 intègre des codes issus de la littérature de p???te?a (" constitution ") et de la littérature ???ßas?? , ces dernières décrivant des campagnes militaires.