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Popularklagen im Privatrecht

Popularklagen im Privatrecht

Axel Halfmeier

Mohr Siebeck
2006
sidottu
Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozeßrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befaßt sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phänomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozeßrechtlich behandelt werden müssen. Bei diesen Phänomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermögenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgeführt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Ansprüche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunächst behandelt er die schon im römischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis. Anschließend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und führt sie einer neuartigen Lösung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozeß. Außerdem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.
Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten

Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten

Axel von Walter

Mohr Siebeck
2008
nidottu
Die Frage, ob eine Wettbewerbshandlung unlauter ist, weil sie gegen eine Vorschrift verstößt, gehört zu den schwierigsten und umstrittensten Problemen des Wettbewerbsrechts. Die zu § 1 UWG a.F. gebildete Fallgruppe "Vorsprung durch Rechtsbruch" ist jetzt in § 4 Nr. 11 UWG n.F. aufgegangen. Axel von Walter analysiert zunächst die Rechtsentwicklung unter dem UWG a.F. um hieraus den neuen Rechtsbruchtatbestand des UWG in § 4 Nr. 11 UWG auszudifferenzieren. Er weist nach, dass der Rechtsbruchtatbestand einen strengen Marktbezug aufweist und nicht mehr die Rechtsordnung insgesamt lauterkeitsrechtlich schützt. Auf den "Wertbezug" einer Norm sowie den Vorsprungsgedanken kommt es entgegen der früheren Rechtsprechung gerade nicht mehr an. Die Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 11 UWG werden ausführlich erläutert. Das Verhältnis dieses kodifizierten Beispieltatbestands zur Generalklausel § 3 UWG sowie die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Verstößen gegen nicht-gesetzliche Regeln werden ebenso beleuchtet. Darüber hinaus werden die möglichen Auswirkungen der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf den Rechtsbruchtatbestand aufgezeigt. In einem gesonderten Kapitel kommentiert der Autor aus der Perspektive des § 4 Nr. 11 UWG eine Vielzahl von Vorschriften und gibt dem Rechtsanwender Beispiele für die Handhabung des Rechtsbruchtatbestandes in der wettbewerbsrechtlichen Praxis.Das Buch wurde mit dem Fakultätspreis 2007 der Ludwig Maximilians Universität München ausgezeichnet.
Extra legem, intra ius: Allgemeine Rechtsgrundsätze im Europäischen Privatrecht
Der allgemeine Rechtsgrundsatz ( general principle, principe général) ist als Normtypus von hervorgehobener Bedeutung für das europäische Privatrecht. Zum einen greift der Europäische Gerichtshof seit den 1950er Jahren regelmäßig auf allgemeine Rechtsgrundsätze (oder "Prinzipien") zurück, um das nach wie vor lückenhafte Gemeinschaftsrecht zu ergänzen und auszulegen. Zum anderen arbeiten mehrere Wissenschaftsprojekte an der Sammlung rechtsvergleichend ermittelter " Principles ". Die EuGH-Rechtsprechung und die Arbeit der Wissenschaftlergruppen stellen dabei nur einen Ausschnitt des Gesamtphänomens dar. Rechtsgrundsätze erfüllen auch innerhalb der nationalen Systeme und im Einheitsrecht zentrale Funktionen bei der Rechtsfindung. Axel Metzger entwickelt im Grundlagenteil des vorliegenden Buches eine einheitliche Terminologie und Typologie der allgemeinen Rechtsgrundsätze und beleuchtet die erkenntnistheoretischen Grundlagen. Es zeigt sich, dass Prinzipien auf einem Schluss von besonderen Rechtsregeln auf einen "allgemeinen" Grundsatz basieren. Die Anforderungen an induktive Schlussverfahren können deswegen für die Untersuchung fruchtbar gemacht. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Behandlung der verschiedenen Ebenen des europäischen Privatrechts (Recht der Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsrecht, Einheitsrecht, lex mercatoria), für welche der Autor jeweils die praktische Bedeutung von Rechtsgrundsätzen, die Methode ihrer Herleitung, die Funktionen sowie die Frage der rechtlichen Geltung analysiert. Zum Vergleich zieht er das Recht der Vereinigten Staaten heran.
Göttinger Gutachten III

Göttinger Gutachten III

Axel Frhr. von Campenhausen; Hendrik Munsonius

Mohr Siebeck
2009
sidottu
Mit diesem Band liegen erneut bisher nicht abgedruckte Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Der Band erscheint anläßlich des Wechsels in der Institutsleitung 2008. Ausgewählt wurde etwa die Hälfte der im Zeitraum von 2000-2008 erstatteten Gutachten des Instituts. Zusammen mit den Gutachtenbänden 14, 30, 48 und 69 der Reihe "Jus Ecclesiasticum" sind nun insgesamt mehr als sechzig Jahre der gutachtlichen Arbeit des Instituts dokumentiert. Die Stellungnahmen setzen sich mit Grundsatzproblemen auseinander, die in der praktischen kirchlichen Arbeit auftreten. So werfen Reformen in der Kirche Fragen nach den Grundlagen kirchlicher Leitungsstrukturen auf. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Diakonie nötigt sie zu Veränderungen ihrer Organisationsstruktur, wodurch auch ihr Verhältnis zur Kirche betroffen ist. Ein verändertes gesellschaftliches und politisches Umfeld wirkt sich auf den Religionsunterricht und die universitäre Theologie aus. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung berühren den Schutz des Seelsorgegeheimnisses. Diese und andere Fragestellungen nötigen zu einer Vergewisserung über die Grundlagen des Kirchen- und Staatskirchenrechts.Die Themengebiete der Untersuchungen sind: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht, Kirchensteuer - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen.
Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb

Axel Beater

Mohr Siebeck
2011
sidottu
Das Lehrbuch stellt das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb in seinen ökonomischen, rechtsgeschichtlichen, gemeinschaftsrechtlichen und rechtsvergleichenden Bezügen vor. Die Darstellung geht - der gesetzlichen Systematik des UWG 2004 entsprechend - von den gesetzlichen Schutzzwecken aus und nimmt diese zum Grundmaßstab. Der Autor trennt dementsprechend zwischen den Interessen der Verbraucher, der Mitbewerber und der sonstigen Marktteilnehmer. Inhaltlich richtet er sich an wettbewerbsfunktionalen Anforderungen aus und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf interdisziplinäre Bezüge, insbesondere auf Bezüge zum Marketing als dem disziplinären Zwilling des Wettbewerbsrechts. Das Lehrbuch ist als ein Grundlagenwerk angelegt und konzentriert sich auf wichtige Zusammenhangs- und Querschnittsfragen sowie auf vertiefende Aspekte. Es ist kein Handbuch im klassischen Sinne, behandelt aber gleichwohl zahlreiche Einzelfragestellungen und kann daher auch als Nachschlagwerk dienen. Zu diesem Zweck enthält es auch umfangreiche Gesetzes-, Stichwort- und Entscheidungsregister. Ebenso greift die Darstellung immer wieder wichtige Einzelurteile im Detail auf, weil das Wettbewerbsrecht, allen Regulierungen zum Trotz, in wesentlichen Teilen nach wie vor maßgeblich richterrechtlich geprägt ist und geprägt werden wird.
Medienrecht

Medienrecht

Axel Beater

Mohr Siebeck
2016
sidottu
In diesem Lehrbuch stellt Axel Beater das Medienrecht als einheitliches und eigenständiges Gebiet vor. Er begreift das Presse-, Rundfunk- und Telemedienrecht als Teilmaterien eines einheitlichen Fachs und konzentriert sich dazu auf die Schnittmenge dieser Gebiete.Für die 2. Auflage hat der Autor das gesamte Werk grundlegend überarbeitet und viele Abschnitte komplett neu geschrieben. Vor allem die Kapitel über Informationsformen und öffentliche Informationsinteressen, die Freiheit und Unfreiheit von Informationen und das Kapitel über die äußerungsrechtlichen Ansprüche wurden neu verfasst."Das neue Werk zum Medienrecht setzt Maßstäbe und kann bereits in der ersten Auflage als Standardwerk bezeichnet werden." Ralf Hansen www.juralit.com (18.03.2008)"Insgesamt hat Beater mit seinem Medienrecht ein beachtliches und grundlegendes Werk vorgelegt. Sein mutiger konzeptioneller Ansatz hat ein Buch hervorgebracht, dessen Systematik überzeugt. […] Es ist für Wissenschaft und Praxis ein Gewinn." Rolf Schwartmann Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 2008, 726-727
Gesammelte Schriften II

Gesammelte Schriften II

Axel Frhr. von Campenhausen

Mohr Siebeck
2014
sidottu
Zu Fragen des Kirchen- und Staatskirchenrechts, ihren geschichtlichen Grundlagen und gegenwärtigen Problemen hat Axel von Campenhausen, 1969-2008 Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Ev. Kirche in Deutschland, eine Fülle von Beiträgen geliefert. Anlässlich seines 80. Geburtstages vereinigt dieser Band eine Auswahl aus den letzten 20 Jahren seines Schaffens. Er schließt damit an die Gesammelten Schriften I (Jus Ecclesiasticum, Bd. 50) von 1995 an. Neben den Grundsatzfragen kommen insbesondere Staatskirchenverträge, Theologische Fakultäten, die Integration der Muslime, das evangelische Bischofsamt, das Stiftungs- und das Kirchenmitgliedschaftsrecht zur Sprache.
Alternative Initial Public Offering Models
The continuous search for improved methods of public equity financing has resulted in the derivation of alternative models for listing companies on stock exchanges through so-called shell companies. Since such an entity has no operations of its own, its sole purpose is to find an operating company it can ultimately be merged with through the use of proceeds acquired from the initial shell listing. Axel Moeller seeks to answer the questions pertaining to the practical implementation of such alternative listing models in Germany from a law and economics perspective. In light of the fact that a legal framework with regard to shell listings does not exist, the underlying legal analysis is based on the accumulation of general principles derived from German business and capital markets law. From an economic and financial perspective, the ensuing analysis demonstrates the potential efficiency gains of a shell listing for small and medium-sized German enterprises.
Narrative Ontologie

Narrative Ontologie

Axel Hutter

Mohr Siebeck
2017
sidottu
Philosophie wird ihrem eigenen Begriff nur gerecht, wenn sie sich als Weise der menschlichen Selbsterkenntnis versteht.Das wird unmittelbar an den drei Ideen deutlich, die seit jeher zum Kernbestand des philosophischen Nachdenkens gehört haben: Freiheit, Gott und Unsterblichkeit. Denn der innere Zusammenhang dieser drei Begriffe wird durch das Selbst- und Weltverständnis des Menschen gebildet. Für die kritische Auseinandersetzung mit diesen Leitideen der Selbsterkenntnis wählt Axel Hutter den konkreten Weg einer philosophischen Deutung von Thomas Manns "Joseph und seine Brüder". Der Autor will aber nicht über den Roman schreiben, sondern über das, worüber Thomas Mann selbst auf narrative Weise spricht: über den Gedanken, es sei die Bedeutung der menschlichen Freiheit, im Gleichnis zu leben.Dieser Gedanke ist nicht leicht zu verstehen, weil sein Verständnis die begründete Einsicht erfordert, ob er wahr ist oder nicht. Diese Einsicht kann aber nur im Rahmen einer philosophischen Untersuchung gewonnen werden.
Arithmétique, géométrie et politique
À l'aide d'un nouvel ensemble d'outils méthodologiques, Axel Bühler analyse le corpus de Nombres 1-4 et 26. Sur la base de ses conclusions, il argumente, dans une perspective historico-critique, en faveur d'une composition du livre des Nombres, et par conséquent du Pentateuque, au IIIe siècle av. J.-C. L'innovation méthodologique porte sur l'étude des nombres dans la Bible et sur leurs implications pour la critique textuelle et l'historicité, à l'intersection entre rhétorique et motifs numériques. Il démontre comment Nombres 1-4 et 26 intègre des codes issus de la littérature de p???te?a (" constitution ") et de la littérature ???ßas?? , ces dernières décrivant des campagnes militaires.
Bildverstehen

Bildverstehen

Axel Pinz

Springer Verlag GmbH
1994
nidottu
Bildverstehen, Bilder und die ihnen zugrundeliegenden Szenen mit den darin vorkommenden Objekten verstehen und beschreiben, das bedeutet aus der Sicht der Informatik: Sehen mit dem Computer - ‘Computer Vision’. Das Buch behandelt neben wichtigen Merkmalen des menschlichen visuellen Systems auch die nötigen Grundlagen aus digitaler Bildverarbeitung und aus künstlicher Intelligenz. Im Zentrum steht die schrittweise Entwicklung eines neuen Systemmodells für Bildverstehen, anhand dessen verschiedene "Abstraktionsebenen" des maschinellen Sehens, wie Segmentation, Gruppierung auf Aufbau einer Szenenbeschreibung besprochen werden. Das Buch bietet außerdem einen Überblick über gegenwärtige Trends in der Forschung sowie eine sehr aktuelle und ausführliche Bibliographie dieses Fachgebietes. Es liegt hiermit erstmalig eine abgeschlossene, systematische Darstellung dieses noch jungen und in dynamischer Entwicklung begriffenen Fachgebietes vor.
Genossenschaftliches Woerterbuch

Genossenschaftliches Woerterbuch

Axel Bänsch

Herbert Cie Lang AG, Buchhandlung Antiquariat
1972
nidottu
Mit dem Genossenschaftlichen Worterbuch wird eine umfassende Sammlung genossenschaftlicher und genossenschaftsverwandter Begriffe vorgelegt. In etwa 500, durch Verweise miteinander verbundene Stichworter wird das zum Sprachschatz der Genossenschaftspraxis und -wissenschaft gehorige Vokabular vorgestellt und erlautert. Das Genossenschaftliche Worterbuch wendet sich an alle am Genossenschaftswesen Interessierten. Insbesondere mochte es denjenigen eine Hilfe sein, die sich um ein Eindringen in das Fachgebiet bemuhen, d.h. Genossenschaftsmitarbeitern, die in der Ausbildung stehen, und Studenten. Aber auch Genossenschaftsexperten sollte diese Form des Uberblicks uber ihr Fachgebiet willkommen sein; kann sie doch entfallene Begriffsinhalte und -zusammenhange schnell in Erinnerung bringen und das Wissen um die Vielgestaltigkeit des Genossenschaftswesens um den einen oder andern Aspekt erweitern."