Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L nder - Mittelalter, Fr he Neuzeit, Note: 1,7, Universit t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung des Notariats in Deutschland findet seine Urspr nge im r mischen Reich, in dem organisierte Schreiber, die Tabellionen, in Schreibstuben oder Schreibkammern auftragsm ig Urkunden f r Privatpersonen herstellten. Sie genossen Vertrauen und Glaubw rdigkeit und verliehen dadurch sich und ihrer T tigkeit ein besonderes Ansehen. Doch war die Beruf des Notars auch ein Tummelplatz f r schlecht oder gar nicht ausgebildete Personen, die sich mit Beurkundungen ein Zubrot verdienen wollten und so gab es vielerorts Klagen ber Missst nde. Eine erste rechtliche Regelung erfuhr das Notariat im deutschen Reich erst 1495 durch die Reichskammergerichtsordnung und der 1512 folgenden Reichsnotariatsordnung. Eine wirkliche Behebung der Missst nde aber brachten diese beiden Verordnungen nicht. Trotz alledem gab es, weit vor den genannten gesetzlichen Regelungen, gebildete und verantwortungsbewusste Notare, die in hohen mtern t tig waren, hochangesehen und vertrauensw rdig. In der Folge des wachsenden Handels in den mittelalterlichen St dten des deutschen Reiches wurde es erforderlich, Verhandlungen zwischen zwei oder mehreren Handelspartnern urkundlich festzuhalten und rechtsg ltig abzuschlie en. Daf r brauchte man gebildete, rechtskundige Schreiber, die eine gr ndliche Ausbildung oder sogar ein Studium absolviert hatten. Auch Hamburg. als aufstrebende Handelsstadt hatte f r diese verantwortungsvolle T tigkeit angestellte Schreiber. Aus diesem Grund werden in dieser Arbeit zwei sehr bedeutende, f r das Notariatswesen richtungsweisende, Hamburger Ratsnotare aus dem 13. Jahrhundert vorgestellt.