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1000 tulosta hakusanalla Ina Kloppmann

Pönale Elemente im deutschen Privatrecht
Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden.
Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen bei der Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz nach § 325 BGB
Die Einführung des § 325 BGB durch die Schuldrechtsmodernisierung hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die bisher nur unzureichend geklärt sind. In der Problematik, wie die von den Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung bereits erbrachten Leistungen rückabzuwickeln sind, wenn der Gläubiger sowohl zurücktritt als auch Schadensersatz statt der Leistung geltend macht, spiegelt sich das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz wider. Ina Riewert analysiert die Konsequenzen, die aus der Berechtigung des Gläubigers zur gleichzeitigen Geltendmachung seiner Rechtsbehelfe resultieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Rücktritts- und das Schadensersatzrecht in einer Kumulationssituation zusammenarbeiten. Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen richtet sich im Wege eines zweistufigen Vorgehens gleichermaßen nach den Vorschriften des Rücktrittsrechts und den Grundsätzen des Schadensersatzrechts.
Vater, Vater, Mutter, Kind - Ein Plädoyer für die rechtliche Mehrvaterschaft
Kinder haben nicht selten zwei Vaterfiguren: Einen rechtlichen und sozialen Vater einerseits und einen leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater andererseits. Der Gesetzgeber hat im Anschluss an zwei Entscheidungen des EGMR dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht eingeräumt (§ 1686a BGB). Diese Regelung ist jedoch inhaltlich unausgewogen und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich, denn sie macht den leiblichen Vater gleichsam zu einem halben rechtlichen Vater, der nur Rechte, aber keine Pflichten hat. Ina Plettenberg plädiert deshalb für die Etablierung einer zweiten rechtlich vollwertigen Vaterschaft des leiblichen Vaters neben dem rechtlichen und sozialen Vater des Kindes. Erforderlich ist dabei stets, dass dies im Einzelfall mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Eine solche doppelte rechtliche Vaterschaft ist von den verfassungsrechtlichen Vorgaben gedeckt und fügt sich einfachrechtlich komplikationslos in das geltende Familien- und Erbrecht ein, wie ein detaillierter Gesetzgebungsvorschlag der Verfasserin zeigt.
Arthur T. von Mehren und das internationale Zivilverfahrensrecht im transatlantischen Dialog
Ein weltweites Übereinkommen auf dem Gebiet des internationalen Zivilverfahrensrechts kann nur Erfolg haben, wenn der transatlantische Dialog verbessert wird. Ina Vedie widmet sich diesem Dialog und rückt die Lehren des U.S.-Amerikaners Arthur Taylor von Mehren (1922-2006) in den Mittelpunkt der transatlantischen Rechtsvergleichung. Sie untersucht Fragen der internationalen Zuständigkeit, der grenzüberschreitenden Verfahrenskoordinierung und der Urteilsanerkennung. Dazu werden Entscheidungen des U.S. Supreme Court wie McIntyre v. Nicastro (2011) und Daimler v. Bauman (2014) herangezogen und grundlegende europäische Konzeptionen wie das Prinzip des actor sequitur forum rei und die Prioritätsregel für Parallelverfahren den amerikanischen Lösungsansätzen gegenübergestellt. Abschließend analysiert die Autorin den Einfluss von Mehrens auf die Arbeiten der Haager Konferenz für IPR vor dem Hintergrund des aktuellen Judgments Project.
An Evaluation Framework for Multimodal Interaction

An Evaluation Framework for Multimodal Interaction

Ina Wechsung

Springer International Publishing AG
2014
sidottu
This book presents (1) an exhaustive and empirically validated taxonomy of quality aspects of multimodal interaction as well as respective measurement methods, (2) a validated questionnaire specifically tailored to the evaluation of multimodal systems and covering most of the taxonomy‘s quality aspects, (3) insights on how the quality perceptions of multimodal systems relate to the quality perceptions of its individual components, (4) a set of empirically tested factors which influence modality choice, and (5) models regarding the relationship of the perceived quality of a modality and the actual usage of a modality.
An Evaluation Framework for Multimodal Interaction

An Evaluation Framework for Multimodal Interaction

Ina Wechsung

Springer International Publishing AG
2016
nidottu
This book presents (1) an exhaustive and empirically validated taxonomy of quality aspects of multimodal interaction as well as respective measurement methods, (2) a validated questionnaire specifically tailored to the evaluation of multimodal systems and covering most of the taxonomy‘s quality aspects, (3) insights on how the quality perceptions of multimodal systems relate to the quality perceptions of its individual components, (4) a set of empirically tested factors which influence modality choice, and (5) models regarding the relationship of the perceived quality of a modality and the actual usage of a modality.