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1000 tulosta hakusanalla Tod Edwards
In einer kleinen Kate am Ufer des Sees im nördlichen Västmanland lebt ein freiwilliger, glücklicher Einzelgänger - der vorzeitig pensionierte Lehrer Lars Lennart Westin. Er hat einen kleinen Garten, einen Hund und eine Bienenzucht. Da erfährt er, daß er an einer unheilbaren Krankheit leidet. Angesichts der Todesgewißheit findet er zu seinem eigenen verdeckten Ich. Ein Buch, das in seinem Wechsel von Reflexion, Erinnerung und Sinnlichkeit den Leser hellhörig für sich selbst macht. ? Der Tod eines Bienenzüchters ist Lars Gustafssons wohl persönlichstes, intimstes Buch.? Frankfurter Rundschau
Der Tod Im Krankenhaus Und Das Selbstbestimmungsrecht Des Patienten
Reiner Füllmich
Peter Lang AG
1990
nidottu
In den vergangenen 15 Jahren - seit dem Fall Quinlan - ist die Problematik kunstlich lebensverlangernder medizinischer Massnahmen fur nicht entscheidungsfahige Patienten in das Zentrum eines besorgten Interesses der Offentlichkeit geruckt. Den ursprunglich weitgehend vorbehaltlos akzeptierten medizinischen Technologien begegnet der Patient immer haufiger mit Misstrauen. Diese Untersuchung beschreibt, welche Moglichkeiten der Patient hat, dafur zu sorgen, dass sein Wille auch dann noch uber die Anwendung oder Nichtanwendung der entsprechenden Technik (Respirator, kunstliche Ernahrung etc.) entscheidet, wenn er ihn nicht mehr hochstpersonlich aussern kann, etwa weil er das Bewusstsein verloren hat oder in ein Koma verfallen ist."
Der Tod eines Gesellschafters stellt jede Rechtsordnung vor ein schwieriges Regelungsproblem. Auf der Grundlage zweier unterschiedlicher Rechtsgebiete, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, mussen Losungen fur die Interessen und Rechte einer Vielzahl von Beteiligten gefunden werden, u.a. der verbleibenden Gesellschafter, der Erben und der Glaubiger des Erblassers. Die vorliegende Arbeit behandelt die Regelung des italienischen Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Daneben erlautert der Autor die kollisionsrechtliche Anknupfung der einschlagigen Sachverhalte im deutschen und italienischen IPR und stellt erganzend deren Besteuerung im italienischen und internationalen Erbschaft- und Einkommensteuerrecht dar."
Karoshi ist kein allein japanisches Phanomen. Die mit den Arbeitsanforderungen verbundenen Belastungen stehen in einer sich weltweit wandelnden Arbeitswelt zunehmend im Kontext psychosozialer Faktoren. Auf Grund der bedenklichen Programmatik des neuen Personalmanagements, dem die Interessenvertretung der Beschaftigten in wachsendem Masse machtlos gegenubersteht, zeigen sich auch in der Bundesrepublik Verhaltnisse, die Karoshi in Japan kennzeichnen. Seit Herbst 2000 stehen in Japan stressinduzierte Erkrankungen in einem haftungsrechtlichen Kontext zum Arbeitsverhaltnis. Neben dem Zuspruch von Mitteln aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist der japanische Arbeitgeber fur Stressschaden auch nach allgemein zivilrechtlichen Kriterien haftbar. Erlasse und Richtlinien des japanischen Arbeitsministeriums bilden den normativen Unterbau. Es stellt sich die Frage nach der Haftungslage in Deutschland. Ist die japanische Rechtsentwicklung ubertragbar?