Die Anschl ge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Mitglieder der islamischen Terrorgruppe al-Qaida konfrontierten die westliche Welt erstmals mit einer ganz neuen, bis dato noch nie da gewesenen Bedrohungsqualit t durch einen neuen Terrorismus. Die Tatsache, dass niemand auf einen derartigen Angriff vorbereitet war, hat f r weltweites Entsetzen gesorgt, die Nationen aber auch in einen gemeinsamen Dialog dar ber gebracht, wie man zuk nftig derartige Szenarien m glichst effektiv verhindern k nnte. Denn zumindest insofern ist man sich einig: Es gab zwar seit dem 11. September, abgesehen von den Anschl gen in London und Madrid, keinen Terroranschlag in solcher Dimension mehr, die Gefahr, dass sich etwas in der Qualit t des 11. September wiederholen k nnte, ist aber durchaus realistisch und h ngt lediglich davon ab, ob potentielle Attent ter noch einmal die M glichkeit dazu erhalten.Das Datum des 11.09.2001 markiert deshalb eine deutliche Z sur im Sinne einer neuen ideologisch-politischen Konfrontation zwischen dem Westen und dem radikalen Islam, es stellt insofern eine Epochenschwelle dar.Die diesbez glichen Entwicklungen haben auf nationaler und auf internationaler Ebene zu einer Diskussion dar ber gef hrt, wie weit ein Staat gehen darf, um sich und seine Bev lkerung vor Bedrohungen zu sch tzen, welche von einem nicht kontrollierbaren Terrorismus ausgehen. Neben der Frage, inwieweit aus sicherheitsrechtlichen Gr nden in grundgesetzlich zugesicherte Rechte des Einzelnen eingegriffen werden darf, hat dabei in Deutschland der seit langem schon gef hrte Streit, ob wirklich alle im StGB vorhandenen Straftatbest nde unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten legitimier- bzw. haltbar sind, an neuer Aktualit t gewonnen.Die nachstehende Arbeit besch ftigt sich deshalb mit der Frage, ob s mtliche Tatbest nde in der Konzeption des Deutschen Strafrechts berhaupt einen berechtigten Platz finden k nnen oder ob sich darin nicht Tendenzen eines sog. Fe