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Kirjailija

Christoph Brüning

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 8 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2003-2026, suosituimpien joukossa Infrastrukturrecht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

Mukana myös kirjoitusasut: Christoph Bruning

8 kirjaa

Kirjojen julkaisuhaarukka 2003-2026.

Das gesamte examensrelevante Öffentliche Recht

Das gesamte examensrelevante Öffentliche Recht

Christoph Brüning; Martin Nolte

Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH Co. KG
2026
nidottu
Der WuV-Kurs im Öffentlichen Recht unterstützt die eigene Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung ohne Repetitor. Er wendet sich an Studierende, die „scheinfrei“ sind und sich nunmehr in der Vorbereitung auf das Staatsexamen befinden. In dieser Phase ist es nicht mehr sinnvoll, weiteres Inselwissen anzuhäufen. Es droht ohnehin schon, angesichts der Stofffülle die Übersicht zu verlieren. Von Nöten ist vielmehr eine gezielte Schwerpunktsetzung. Für eine erfolgreiche Vorbereitung auf das Examen ist zudem das Training der Methodik der Fallbearbeitung unabdingbar. Deshalb müssen gutachterliche Falllösungen und systematische Rechtskenntnisse zusammengeführt werden.
Deutsches Kommunalrecht

Deutsches Kommunalrecht

Christoph Bruning

Nomos Verlagsgesellschaft
2024
sidottu
Der Bruning ist wieder da Das bewahrte Standardwerk stellt das Kommunalrecht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfaltigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlusse und der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben, Instrumente und Finanzierung der kommunalen Verwaltungstrager in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet. Fur die 5. Auflage ist das Werk in jeder Hinsicht neu bearbeitet worden. Alle Reformen der letzten Jahre werden umfassend erlautert, darunter die neugefassten Kommunalverfassungsgesetze in zahlreichen Bundeslandern, aktuelle Herausforderungen bei den Aufgaben (Fluchtlinge, Klimaschutz) und der Finanzierung (Finanzausgleich, Konnexitat, Bundeshilfen), die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeit in Gremien, Organe und Verwaltung, wirtschaftliche Betatigung, Haushalts- und Finanzwesen, Kommunalabgaben, Kommunalaufsicht und Rechtsschutz. Als ausgewiesener Kenner des Kommunalrechts fuhrt Prof. Dr. Christoph Bruning (Christian-Albrechts-Universitat zu Kiel) das von Professor Dr. Alfons Gern gegrundete Werk seit der 4. Auflage fort.
Deutsches Kommunalrecht

Deutsches Kommunalrecht

Christoph Bruning; Alfons Gern

Nomos Verlagsgesellschaft
2018
sidottu
Das Grundgesetz hat sich fur eine auf Stadten, Gemeinden und Landkreisen gegrundete gegliederte Demokratie entschieden und garantiert ihnen in Art. 28 Abs. 2 GG verfassungskraftig das Recht der Selbstverwaltung, allerdings im Rahmen der Gesetze. Damit besteht eine erhebliche Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers. Kommunalrecht ist also Landesrecht. Das Ziel eines "Deutschen Kommunalrechts" muss es deshalb sein, die Gemeinsamkeiten, aber auch das (wahrhaft) Trennende der Regelungen der einzelnen Kommunalgesetze herauszuarbeiten und dadurch Perspektiven zu eroffnen. Uber die Landesgrenzen hinweg soll das Werk fur jeden, der sich mit einem bestimmten (fremden) Kommunalrecht zu befassen hat, zuverlassige Orientierung bieten. Dazu bedarf es der Systematisierung der hinter den einzelnen landesspezifischen Regelungen stehenden Grundideen und bundesinterner Rechtsvergleichung.
Einstweilige Verwaltungsführung

Einstweilige Verwaltungsführung

Christoph Brüning

Mohr Siebeck
2003
sidottu
Die verwaltungsrechtlichen Regelungsformen unterstellen, daß auf der Grundlage eines in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend aufgeklärten Sachverhalts das materielle Recht grundsätzlich dauerhaft verwirklicht werden kann. Die Verwaltung gerät jedoch schon vorzeitig unter Entscheidungsdruck, wenn bei Durchführung des ordentlichen Verwaltungsverfahrens dessen abschließende Regelung den rechtsnormativ relevanten, tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht würde, weil sie zu spät käme.Christoph Brüning untersucht Lösungsmöglichkeiten und kommt zu dem Schluß, daß durch eine behördliche Zwischenregelung Abhilfe geschaffen werden könnte. Diese Zwischenregelung müßte auf einer Interessenabwägung anstelle einer vollständigen Rechtsanwendung beruhen und unter dem Vorbehalt der endgültigen Regelung stehen. Verwaltungsakt und -vertrag erfassen zwar vielgestaltige Sachverhaltskonstellationen, und -verläufe, sind für die vorliegende Entscheidungssituation aber nicht geeignet. Folglich muß für Eilentscheidungen unter Ungewißheitsbedingungen eine eigenständige Regelungsform entwickelt werden. Im Gegensatz zur Rechtsprechung fehlt es für die Verwaltung - abgesehen von Spezialbestimmungen - an einer allgemeinen Rechtsgrundlage für einstweilige Entscheidungen, so daß die entsprechende Befugnis der Verwaltung anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben abzustecken ist. Abschließend macht der Autor einen Normierungsvorschlag zur verwaltungsrechtlichen Ausgestaltung der Zwischenregelungsform.