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Kirjailija
Ferdinand Wollenschläger
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 5 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2010-2024, suosituimpien joukossa Krankenhausreform und Grundgesetz. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
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Eine Reform der Krankenhausversorgung stellt ein dringliches und weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stehendes Anliegen dar. Indes stoßen Reformvorhaben auf verfassungsrechtliche Herausforderungen, ist doch die Gesetzgebungszuständigkeit für das Krankenhauswesen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und die Abgrenzung der Kompetenzräume mit Schwierigkeiten behaftet. Zudem müssen Grundrechtspositionen der Krankenhausträger beachtet werden. Vor diesem Hintergrund entfaltet Ferdinand Wollenschläger den grundgesetzlichen, insbesondere kompetentiellen und grundrechtlichen Rahmen für eine Reform von Krankenhausversorgung und -vergütung. Auf dieser Basis unterzieht er nicht nur die aktuellen Reformvorschläge einer verfassungsrechtlichen Bewertung, vielmehr zeigt er auch weitere Gestaltungsoptionen auf.
Die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts durch den deutschen Gesetzgeber im Sommer 2017 begleiteten kontroverse Debatten, die auch die Verfassungskonformität der "Ehe für Alle" infrage stellten. Vor diesem Hintergrund erörtert Ferdinand Wollenschläger, ob das Grundgesetz dem zur Ausgestaltung der Ehe berufenen parlamentarischen Gesetzgeber Strukturmerkmale eines Eheverständnisses verbindlich vorgibt, zu denen (noch) die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner rechnet. Damit greift er zugleich eine grundlegende Frage des Verfassungsverständnisses auf, nämlich nach Stabilität und Dynamik der Verfassung. Dagmar Coester-Waltjen stellt die Debatte in einen internationalen Kontext und erörtert, wie sich andere Rechtsordnungen in dieser Frage positionieren, namentlich ob und inwieweit das Institut der Ehe diesen einen besonderen Schutz genießt und welche Argumente in den verschiedenen Rechtsordnungen diskutiert werden.
Ulrich Gassner; Jens Kersten; Michael Lindemann; Josef Franz Lindner; Henning Rosenau; Birgit Schmidt am Busch; Ulrich Schroth; Ferdinand Wollenschläger
Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es wichtig, das individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken. Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.
In den unterschiedlichsten Sachbereichen obliegt es der Verwaltung, knappe Güter in Konkurrenzsituationen zu verteilen, etwa Studienplätze, öffentliche Aufträge oder Telekommunikationsfrequenzen. Dieser Aufgabe dienende Verwaltungsverfahren lassen sich trotz der Heterogenität der Materien als neuer Verfahrenstyp deuten: als Verteilungsverfahren. Ferdinand Wollenschläger analysiert den verfassungs-, europa- sowie einfachrechtlichen Rahmen der staatlichen Verteilungstätigkeit, arbeitet die Grundstrukturen ausgewählter Verfahren des Fachrechts heraus und entfaltet auf dieser Basis den Typ "Verteilungsverfahren". Mit dieser bereichsspezifischen Weiterentwicklung der Verfahrenslehre, die gleichzeitig dem allgemeinen Verfahrensrecht neue Perspektiven erschließt, ist nicht nur eine für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsame Ordnungsleistung erbracht; vielmehr gestattet die Typenbildung eine Bewertung existenter Verteilungsverfahren und stellt dem Gesetzgeber Bausteine für die Gestaltung neuer Modelle zur Verfügung.