Kirjailija
Frauke Rostalski
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 5 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2019-2025, suosituimpien joukossa Wer soll was tun?. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
5 kirjaa
Kirjojen julkaisuhaarukka 2019-2025.
Recht Der Digitalisierung
Mario Martini; Florian Moslein; Frauke Rostalski
Nomos Verlagsgesellschaft
2023
nidottu
Strafrecht Allgemeiner Teil
Georg Freund; Frauke Rostalski
Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH Co. K
2019
nidottu
Das kompakte Lehrbuch basiert auf einem innovativen Grundkonzept der Lehre von der Straftat. Ausgehend von einem tatbestandsspezifischen Fehlverhalten werden deren Voraussetzungen schrittweise entwickelt. So erhalten auch weitere Sanktionserfordernisse klare Konturen. Das Werk erfasst im Kern den examensrelevanten Stoff der Lehre von der Straftat und ist für eine vertiefte Auseinandersetzung und die Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet. Besonderer Wert ist auf das Verständnis der sachlichen Probleme gelegt, die in einen nachvollziehbaren systematischen Begründungszusammenhang gestellt sind. Als zusätzliche Hilfestellung dienen hervorgehobene griffige Definitionen, klare Schemata und sorgfältig ausgewählte Fälle. So gerüstet, braucht man sich vor der Fülle des Stoffs im Strafrecht nicht zu fürchten, sondern ist in der Lage, auch bislang unbekannte Probleme in den Griff zu bekommen.
Der Begriff der Straftat bildet Kern und Grundlage der Strafrechtsdogmatik. Er zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Phasen der Bestrafung und begegnet uns daher neben der Strafbegründung in der Strafzumessung und - in besonderer Häufigkeit und Bedeutungskraft - im Strafprozess. Es muss vor diesem Hintergrund verwundern, dass sich in den unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts gänzlich andere Begriffe der Tat etabliert haben. Rechtsunsicherheit sowie die fehlende Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze sind die unweigerliche Folge. Es ist an der Zeit für eine Neuausrichtung des Strafrechts, die diese Mängel beseitigt. Frauke Rostalski liefert einen Reformvorschlag, der sich konsequent an rechtsstaatlichen Prinzipien orientiert. Dies gelingt durch eine entsprechende Definition des Tatbegriffs sowie durch seine einheitliche Anwendung im gesamten Strafrechtssystem.