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Kirjailija
Gerhard Dilcher
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 6 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1982-2016, suosituimpien joukossa Gewohnheitsrecht Und Rechtsgewohnheiten Im Mittelalter. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.
Die deutsche Rechtsgeschichte hat in den letzten Jahrzehnten den Rechtsbegriff des Mittelalters unter neuen Paradigmen uberdacht und damit einen Beitrag zu einem neuen Bild des Mittelalters insgesamt geleistet. Die Aufsatze Gerhard Dilchers spielen in diesem Diskurs eine massgebende Rolle. Pragend fur diese Zeit war das typisch europaisch-mittelalterliche Spannungsfeld zwischen Oralitat und Schriftkultur. Dilcher untersucht etwa den mythischen Ursprung und die historische Herkunft als Legitimation mittelalterlicher Rechtsaufzeichnungen zwischen Leges und Sachsenspiegel. Auch der mittelalterliche Kaisergedanke als Rechtslegitimation wird thematisiert. Das langobardische Recht als typisches Volksrecht im italienischen Umfeld lateinischer Traditionen erweist sich als exemplarisch fur das Problemfeld Oralitat und Schriftlichkeit und wird in seiner Aussagekraft entfaltet und gegen einseitige Vereinnahmungen verteidigt.
Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.
Das 18. Jahrhundert bringt die Ausbildung der modernen Staats- und Gesellschaftstheorie auf der Grundlage von Vernunftrecht und Aufklarung. Die Formulierung von Menschen- und Burgerrechten bilden hierin einen wesentlichen Teil. Nach den revolutionaren Verfassungs- gebungen der Vereinigten Staaten und Frankreichs und nach dem Scheitern Napoleons dringen die hier formulierten Grundsatze im Laufe des 19. Jahrhunderts langsam in die Verfassungsgebung der zwischen traditioneller Ordung und Fortschritt im Sinne des Liberalismus schwankenden europaischen Staaten ein. Dieser Vorgang wird an wichtigen Beispielen fur Deutschland, Osterreich und Italien untersucht. Es werden dabei sowohl die theoretischen und philosophischen Grundlagen, die Auspragungen in jakobinischen, napoleonischen und vormarzlichen Verfassungen, wie auch in der nachrevolutionaren osterreichischen Verfassungsentwicklung sowie das Fehlen von Grundrechten in der Reichsverfassung von 1871 be- handelt. Die italienischen Beitrage sind in der Originalfassung veroffentlicht."