Kirjailija
Hans Kudlich
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 17 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1998-2026, suosituimpien joukossa Sanktionenrecht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
17 kirjaa
Kirjojen julkaisuhaarukka 1998-2026.
Die Basics Öffentliches Recht I - Verfassungsrecht, Staatshaftungsrecht
Karl-Edmund Hemmer; Achim Wüst; Hans Kudlich
Hemmer-Wuest
2026
nidottu
Klausuren Und Hausarbeiten Im Strafrecht
Hans Kudlich; Jan C. Schuhr; Wolfgang Wohlers
Nomos Verlagsgesellschaft
2024
nidottu
Keine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken Nicht selten erzielen Kandidaten in juristischen Prufungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen wurde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Prasentation ihrer Uberlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Falle und der Darstellung ihrer Losung lasst sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Pruflinge unabhangig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prufungsschritten, der Umgang mit Meinungsstanden und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erlautert. Das praktische Konnen, das in Ubungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfahrt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prufungssituationen leichter abrufbar.
Gesetzesbindung: Vom Vertikalen Zum Horizontalen Verstandnis
Ralph Christensen; Hans Kudlich
Duncker Humblot
2008
nidottu
Das Gesetz kann nicht entscheiden. Es braucht dazu den Richter. Aber dieser ist dabei nicht frei, sondern gebunden. Worin bestehen seine Bindungen, wenn er das Recht, an das er gebunden ist, selbst erzeugt? Früher hat man diese Frage mit pathetischen Gesten beantwortet. Der Richter sei in einer kafkaesken Situation, weil er wisse, dass er gebunden sei, aber nicht wisse, woran. Soviel Nichtwissen kann sich ein Richter in der Realität aber nicht erlauben. Er muss sich vielmehr mit den vorgetragenen Argumenten, Schriftsätzen und Vorentscheidungen in knapper Zeit auseinandersetzen. Oder man hat das Richterbild mit der existenziellen Intensität der großen Entscheidung aufgeladen. Der Richter ist hineingehalten ins normative Nichts und steht als einsames Subjekt vor der Notwendigkeit, zwischen Freund und Feind zu wählen. Aber das einsame Subjekt kennt der von Kommunikation überschwemmte Richter nur aus der Literatur. Der heute weitgehend anerkannte Umstand, dass das Gesetz nicht entscheiden kann, muss also weder in die Verzweiflung noch in den Dezisionismus führen, sondern ganz nüchtern in die Analyse der Anschlusszwänge, die bei der Erzeugung von Recht bestehen. Ralph Christensen und Hans Kudlich entwickeln ausgehend von dieser Analyse und im Anschluss an die Holismusdiskussion in der neueren (insbesondere Sprach-) Philosophie ein Modell der Gesetzesbindung, das die Bindung weniger horizontal als vielmehr vertikal in Gestalt eines Netzwerkes der Recht-Fertigung interpretiert. Auf diese Weise kann das Paradoxienmanagement der Gesetzesbindung in einer Theorie der Praxis gelingen.