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Kirjailija

Heike Schaffrin

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 3 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2009-2010, suosituimpien joukossa Beendigung des Arbeitverhältnisses. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

3 kirjaa

Kirjojen julkaisuhaarukka 2009-2010.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Heike Schaffrin

Grin Publishing
2010
pokkari
Skript aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Abgeleitet wird das allgemeine Pers nlichkeitsrecht aus Art. 2 GG (das Recht auf freie Entfaltung der Pers nlichkeit), Art. 1 GG (das Recht auf Menschenw rde) sowie der Menschenrechtskonvention. Es ist aber nicht mit deren Schutzwirkung gleich zu setzen. Das allgemeine Pers nlichkeitsrecht ist ein umfassendes Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenw rde und auf Entfaltung seiner individuellen Pers nlichkeit. Es sch tzt als Generalnorm die Pers nlichkeit nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern in der ganzen Breite ihrer Existenz und in all ihren Erscheinungsformen und Ausstrahlungen.
Beendigung des Arbeitverhältnisses

Beendigung des Arbeitverhältnisses

Heike Schaffrin

Grin Publishing
2009
pokkari
In dem vorliegenden Skript wird der Beendigungsschutz in der arbeitsrechtlichen Praxis unter Ber cksichtigung der neuesten Gesetzgebung und der j ngeren Rechtsprechung dargestellt. Die K ndigung als der zentrale Beendigungstatbestand des Arbeitsrechts ist ein vertragliches Gestaltungsrecht, das der Vertragsfreiheit / K ndigungsfreiheit und damit auch der unternehmerischen Freiheit unterliegt, auf Arbeitgeberseite aber erheblich eingeschr nkt wird zu Gunsten des Arbeitnehmerschutzes. Die einzelnen Beendigungstatbest nde, die im Hinblick auf dieses Spannungsfeld n her untersucht werden, sind zun chst die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverh ltnisses, sodann die ordentliche K ndigung und schlie lich der besondere K ndigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. Dabei werden die Kriterien f r verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte K ndigungen auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung herausgearbeitet. Auch das neue AGG und dessen Auswirkungen sollen mit einflie en. In diesem Zusammenhang wird auch er rtert, welchen besonderen Schutz Schwangere, Schwerbehinderte sowie Betriebsratsmitglieder genie en. Sodann wird abgrenzend untersucht, wann und in welchem Umfange dem Arbeitgeber ein Direktionsrecht zur nderung der Arbeitsbedingungen zusteht und wann er dies eventuell nur durch nderungsk ndigung erreichen in kann.
Der Pfandvertrag

Der Pfandvertrag

Heike Schaffrin

Grin Publishing
2009
pokkari
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und bersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundz ge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anf ngerstudium ebenso wie als Einstieg f r eine vertiefende Besch ftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschr nkt dingliches absolutes Recht. Es dient der Sicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gem 1204 Abs. 1 BGB kann eine bewegliche Sache zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gl ubiger im Fall der Nichtzahlung berechtigt ist, durch Verwertung des Pfandes Befriedigung aus der Sache zu suchen, indem er den Erl s aus der Verwertung zur Tilgung der Forderung verwendet. Das Ziel des Pfandrechts an einer beweglichen Sache liegt also in dem Recht des Gl ubigers, sich aus der Sache zu befriedigen und dadurch den Gegenwert f r den Anspruch aus der gesicherten Forderung zu erhalten. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist ein sog. Faustpfandrecht. Es dadurch ist gekennzeichnet, dass zur Begr ndung des Pfandrechts der Verpf nder dem Gl ubiger die Sache bergeben muss (vgl. 1205 BGB). Das Pfandrecht ist also an den Besitz gebunden. Wegen der Notwendigkeit der Besitz bergabe ist das vertragliche Pfandrecht weitestgehend durch die Kreditsicherungsmittel Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung verdr ngt worden. Es hat nur noch eine u erst geringe wirtschaftliche und praktische Bedeutung. Lediglich bei den sog. Lombardgesch ften von Banken wird ein Pfandrecht an den Wertpapieren bestellt, an denen die Bank im bankm igen Gesch ftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird (Nr. 14 Abs. 1 S. 1 AGB-Banken). Dies betrifft die Verpf ndungen von Wertpapieren, die nach dem DepotG durch eine Bank verwahrt werden.