Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und bersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundz ge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anf ngerstudium ebenso wie als Einstieg f r eine vertiefende Besch ftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschr nkt dingliches absolutes Recht. Es dient der Sicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gem 1204 Abs. 1 BGB kann eine bewegliche Sache zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gl ubiger im Fall der Nichtzahlung berechtigt ist, durch Verwertung des Pfandes Befriedigung aus der Sache zu suchen, indem er den Erl s aus der Verwertung zur Tilgung der Forderung verwendet. Das Ziel des Pfandrechts an einer beweglichen Sache liegt also in dem Recht des Gl ubigers, sich aus der Sache zu befriedigen und dadurch den Gegenwert f r den Anspruch aus der gesicherten Forderung zu erhalten. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist ein sog. Faustpfandrecht. Es dadurch ist gekennzeichnet, dass zur Begr ndung des Pfandrechts der Verpf nder dem Gl ubiger die Sache bergeben muss (vgl. 1205 BGB). Das Pfandrecht ist also an den Besitz gebunden. Wegen der Notwendigkeit der Besitz bergabe ist das vertragliche Pfandrecht weitestgehend durch die Kreditsicherungsmittel Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung verdr ngt worden. Es hat nur noch eine u erst geringe wirtschaftliche und praktische Bedeutung. Lediglich bei den sog. Lombardgesch ften von Banken wird ein Pfandrecht an den Wertpapieren bestellt, an denen die Bank im bankm igen Gesch ftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird (Nr. 14 Abs. 1 S. 1 AGB-Banken). Dies betrifft die Verpf ndungen von Wertpapieren, die nach dem DepotG durch eine Bank verwahrt werden.