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Kirjailija

Jens Kersten

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 15 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2004-2025, suosituimpien joukossa Lehr- Und Schausammlungen Im Wandel: Archive, Displays, Objekte. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

15 kirjaa

Kirjojen julkaisuhaarukka 2004-2025.

Lehr- Und Schausammlungen Im Wandel: Archive, Displays, Objekte

Lehr- Und Schausammlungen Im Wandel: Archive, Displays, Objekte

Matthias Kammel; Jens Kersten; Antoinette Maget Dominice

Dietrich Reimer
2021
nidottu
Die Prasentation offentlicher und universitarer Sammlungen wird aktuell oft von Veranderungen in den Institutionen bestimmt. Dabei spielt die Disziplin und Institutionsgeschichte ebenso eine Rolle wie der auf Einzelobjekte gelegte Fokus der Wissenschaft, wenn es um Provenienz und Ausstellungsmoglichkeiten geht. Die Autor*innen behandeln die Herausforderungen und die Zukunft von Lehr und Schausammlungen. Neben der Integration der Objekte in Forschung und Lehre werden Fragen der Prasentation heterogener Sammlungen und Unsicherheiten in der Eigentumslage von Objekten thematisiert.
Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention

Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention

Carina Dorneck; Ulrich M. Gassner; Jens Kersten; Josef Franz Lindner; Kim Philip Linoh; Henning Lorenz; Henning Rosenau; Birgit Schmidt am Busch

Mohr Siebeck
2021
nidottu
Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.
Schwarmdemokratie

Schwarmdemokratie

Jens Kersten

Mohr Siebeck
2017
nidottu
Wer es vor ein paar Jahren auch nur gewagt hätte, die demokratische Legitimation des Internets in Frage zu stellen, wäre bestenfalls ignoriert worden. Wer heute das Internet als ein demokratisches Medium versteht, erntet bestenfalls ein irritiertes Kopfschütteln. Das Internet scheint extreme Antworten herauszufordern: entweder Netzdemokratie oder digitale Diktatur. Doch man sollte sich von der allgegenwärtigen Hysterie nicht anstecken lassen. Das Verhältnis von Demokratie und Internet ist schlicht ambivalent. Aus diesem Grund hat sich der 'Schwarm' zu einem der machtvollsten und zugleich umstrittensten politischen Symbole unserer vernetzten Gesellschaft entwickelt. Auf der Grundlage des Web 2.0 und der sozialen Medien finden sich Bürger zusammen, um emergente Kollektivität in Form menschlicher Schwarmbildung zu entfalten. Der liberale Verfassungsstaat muss einerseits die neuen demokratischen Legitimationspotenziale dieser menschlichen Schwärme fördern und aufgreifen, um nicht den Anschluss an die digitalen Formen gesellschaftlicher Kommunikation zu verlieren. Andererseits ist er aber auch verpflichtet, demokratische Institutionen wie beispielsweise das Parlament und das freie Mandat gegen Schwarmangriffe zu schützen. Indem der liberale Verfassungsstaat in seinen repräsentativen, plebiszitären, partizipativen und assoziativen Legitimationssträngen Schwarmkontakte akzeptiert und herstellt, wandelt er sich - jedenfalls ein Stück weit - zu einer Schwarmdemokratie.Das vorliegende Werk ist eines der 'Juristischen Bücher des Jahres 2018', die in der NJW 41/2018 als Leseempfehlung ausgewählt wurden.
Biobankgesetz

Biobankgesetz

Ulrich Gassner; Jens Kersten; Michael Lindemann; Josef Franz Lindner; Henning Rosenau; Birgit Schmidt am Busch; Ulrich Schroth; Ferdinand Wollenschläger

Mohr Siebeck
2015
nidottu
Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es wichtig, das individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken. Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.
Fortpflanzungsmedizingesetz

Fortpflanzungsmedizingesetz

Ulrich Gassner; Jens Kersten; Matthias Krüger; Josef Franz Lindner; Henning Rosenau; Ulrich Schroth

Mohr Siebeck
2013
nidottu
Der Augsburg-Münchner-Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME-FMedG) stellt eine grundsätzliche Neuregelung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vor. Das geltende Embryonenschutzgesetz ist aufgrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklung überholt. Deshalb ist es notwendig, das Fortpflanzungsmedizinrecht umfassend zu novellieren. Der vorliegende Entwurf geht von dem Recht aller Menschen aus, medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Grundlage werden Neuregelungen für die künstliche Befruchtung, die Präimplantationsdiagnostik, die Samen- und Eizellenspende, den Embryonentransfer, die Leihmutterschaft sowie den Umgang mit "überzähligen" Embryonen vorgeschlagen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken, wie die Geschlechtswahl, die Keimbahnintervention, das Klonen sowie die Chimären- und Hybridbildung, sollen grundsätzlich untersagt werden.
Neues Arbeitskampfrecht

Neues Arbeitskampfrecht

Jens Kersten

Mohr Siebeck
2012
nidottu
Das "Neue Arbeitskampfrecht" versteht die Koalitionsfreiheit in erster Linie als individuelle und kollektive Freiheitsgewährleistung. Es vernachlässigt die institutionellen Dimensionen, in die das Arbeitskampfrecht verfassungsrechtlich eingebettet ist. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hält den Beamtenstreik für europarechtlich geboten und überspielt damit die institutionelle Gewährleistung des Berufsbeamtentums. Die Arbeitsgerichte ignorieren in ihrer Rechtsprechung zu Tarifpluralität und Flash-Mobs die Folgen für die Institute der Tarifautonomie und der Sozialpartnerschaft. Dieser Verlust institutionellen Verfassungsdenkens gefährdet die effektive Verwaltung des demokratischen Verfassungsstaats und den sozialen Zusammenhalt in der Bundesrepublik. Nur wenn Dienst- und Arbeitsrecht ihren institutionellen Verfassungsbezügen Rechnung tragen, werden sie die Herausforderungen der Europäisierung, Entsolidarisierung und Informationalisierung der Arbeitswelt bestehen.
Rechtsfragen Der Oekologischen Stadterneuerung

Rechtsfragen Der Oekologischen Stadterneuerung

Ulrich Battis; Jens Kersten; Stephan Mitschang

Peter Lang AG
2010
nidottu
Vor dem Hintergrund des bereits stattfindenden Klimawandels ist der Klimaschutz eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch die Stadtentwicklung kann uber die Schaffung der Voraussetzungen zur Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien sowie zur Energieeffizienz einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstosses und damit zum Klimaschutz leisten. Klimaschutz und Energieeffizienz in der Stadtentwicklung koennen uber verschiedene planerische Instrumente, wie Bauleitplane oder durch stadtebauliche Vertrage erreicht werden. Daneben bestehen die Regelungen des Energiefachrechts, welche sich dynamisch weiterentwickeln. In Verbindung mit den bereits vorhandenen planungsrechtlichen Instrumenten und Regelungsmoeglichkeiten wird gepruft, wie sich diese fachgesetzlichen Anforderungen auf das Stadtebaurecht auswirken und welche Notwendigkeiten bzw. Potenziale zur Weiterentwicklung im Sinne einer oekologischen Stadtentwicklung bestehen.
Das Klonen von Menschen

Das Klonen von Menschen

Jens Kersten

Mohr Siebeck
2004
sidottu
Die Geburt des Klonschafs "Dolly" markiert einen entwicklungsbiologischen Paradigmenwechsel. Aber steht "Dolly" auch für einen Paradigmenwechsel im Recht? Jens Kersten diskutiert das Klonen von Menschen zu reproduktiven, therapeutischen, wissenschaftlichen und diagnostischen Zwecken vor dem Hintergrund der nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Klonverbote. Damit nimmt er eine der zentralen bioethischen Fragestellungen auf, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aktuell diskutiert werden. Der Autor plädiert für eine verantwortungsvolle Daseinsvorsorge für künftige Menschen, deren Würde, Integrität und Gleichheit sich durch das Klonen in Frage gestellt sieht. Auf dieser Grundlage kommt er zu dem Ergebnis, dass bereits das Klonen totipotenter menschlicher Zellen untersagt werden sollte, und unterbreitet entsprechende Regelungsvorschläge für ein Verbot des Klonens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.