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Kirjailija

Philipp Reimer

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 5 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2012-2024, suosituimpien joukossa Verwaltungsdatenschutzrecht: Das Neue Recht Fur Die Behordliche Praxis. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

5 kirjaa

Kirjojen julkaisuhaarukka 2012-2024.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Philipp Reimer

Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH Co. KG
2024
nidottu
Verwaltung ist vielfältig, aber ihr Recht lässt sich anhand allgemeiner Grundsätze verständlich machen. Dieses Buch schlägt Schneisen durch das Vorschriftengeflecht und präsentiert das Allgemeine Verwaltungsrecht systematisch anhand der beteiligten Rechtsträger, der zu erwerbenden Rechtspositionen und der vorkommenden Rechtsakte. Zahlreiche Beispiele machen die Bedeutung der einzelnen Rechtsinstitute anschaulich. Durchgehend findet auch die Falllösungsperspektive Berücksichtigung. Das Buch ist somit sowohl für den Einstieg ins Verwaltungsrecht als auch zur Vertiefung geeignet.
Rechtstheorie: Einfuhrung

Rechtstheorie: Einfuhrung

Philipp Reimer

Nomos Verlagsgesellschaft
2022
nidottu
Ziel der "Rechtstheorie" ist es, auf den Rechtsstoff neue und andere Perspektiven einzunehmen und Uberliefertes in Frage zu stellen. Das Lehrbuch bietet in dreizehn aufeinander aufbauenden Kapiteln einen Pfad hin zu diesen neuen Perspektiven. Dabei wird eine eigene Sicht (eine normativistische und positivistische Rechtstheorie) erkennbar, die es erlaubt, eine Rechtsordnung auf eine bestimmte Art hin theoretisch zu analysieren. Wenn Sie es durchgearbeitet haben, kennen Sie bereits eine ganze Reihe von rechtstheoretischen Fragen, Problemen und Weichenstellungen. Am Schluss jedes Kapitels sind weiterfuhrende Hinweise aufgenommen, insbesondere zu der ursprunglichen Herkunft der prasentierten Ideen.
Verwaltungsdatenschutzrecht: Das Neue Recht Fur Die Behordliche Praxis
Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehorden wird durch die DSGVO und deren Schwesterrichtlinie fur die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausfuhrungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemass viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft. Das neue Handbuch fuhrt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behordenjustiziariats oder behordlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt. Probleme der Praxis Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich fur die praktische Verwaltungstatigkeit ergeben, stehen im Fokus. Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften uber den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfullenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Aussenverhaltnisse zum Burger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehorde, jeweils materiellrechtlich und fur eine mogliche Prozesssituation. Schwerpunkte Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten fur andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen); verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstossen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmassnahmen, Schadensersatz); Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen; Anspruche und Rechtsschutz der Betroffenen; von Amts wegen zu erfullende Datenschutzpflichten; spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehorden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Fuhrung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschatzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing); Rechtsschutz der Verwaltungsbehorden gegen Massnahmen der Aufsichtsbehorde. Besonders praxisnah Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des personlichen, sachlichen und raumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungstrager, offentliche Unternehmen und Hochschulen, verstandlich gelost. Zielgruppen Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behorden - neben staatlichen insbesondere Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Verfahrenstheorie

Verfahrenstheorie

Philipp Reimer

Mohr Siebeck
2016
sidottu
Das Verfahrensrecht ist eng mit der Rechtsstruktur verknüpft; zugleich erscheint es als Rechtsgebiet tendenziell immer vernachlässigt, weil ihm gegenüber dem materiellen Recht immer der vermeintliche Makel des Sekundären, Technischen, "bloß Formalen" anhaftet. Philipp Reimer wirkt diesem Eindruck entgegen, indem er zunächst wissenschaftstheoretisch herausarbeitet, welche unterschiedlichen Fragestellungen in Bezug auf Verfahrensrecht verfolgt werden (können) - außer anwendungsbezogen-dogmatischen auch beobachtend-theoretische verschiedenster Art. Unter letzteren, den "verfahrenstheoretischen", lassen sich neben wirklichkeits- auch normwissenschaftliche Forschungsfragen identifizieren. Diese juridische Verfahrenstheorie kann Rechtsnormen in Kontexte stellen und deuten und insoweit als Reflexions- und Relaisdisziplin fungieren. Den hier möglichen Ansätzen widmet sich die Arbeit im Weiteren historisch und systematisch.
Die Gleichheitssätze

Die Gleichheitssätze

Simon Kempny; Philipp Reimer

Mohr Siebeck
2012
nidottu
Gleichheitssätze verschiedenster Herkunft weisen in Tatbestand und Rechtsfolgen gemeinsame Strukturelemente auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Zentral ist das Tatbestandselement "Ungleichbehandlung", wofür ein konsistenteres Begriffsverständnis vorgeschlagen wird. Elemente, die bei vielen Gleichheitssätzen hinzutreten, sind verbotene Anknüpfungen und eine mögliche Rechtfertigung. Vieldiskutierte Einzelprobleme (z.B. "Gleichheit im Unrecht", "Selbstbindung der Verwaltung") werden innerhalb dieser Tatbestandsstruktur verortet und Lösungen zugeführt. Auf der Rechtsfolgenseite steht die Alternativität aller gleichheitsrechtlichen Verpflichtungen im Zentrum: Es muss nur gleichbehandelt werden; ob in positiver oder negativer Richtung, bleibt dem Verpflichteten aber überlassen. Auf dieser Grundlage werden die Verpflichtungsinhalte in ihrer objektiv- wie subjektivrechtlichen Dimension systematisch untersucht.