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Kirjailija

Ulrich Gassner

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 2 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2013-2015, suosituimpien joukossa Biobankgesetz. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

2 kirjaa

Kirjojen julkaisuhaarukka 2013-2015.

Biobankgesetz

Biobankgesetz

Ulrich Gassner; Jens Kersten; Michael Lindemann; Josef Franz Lindner; Henning Rosenau; Birgit Schmidt am Busch; Ulrich Schroth; Ferdinand Wollenschläger

Mohr Siebeck
2015
nidottu
Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es wichtig, das individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken. Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.
Fortpflanzungsmedizingesetz

Fortpflanzungsmedizingesetz

Ulrich Gassner; Jens Kersten; Matthias Krüger; Josef Franz Lindner; Henning Rosenau; Ulrich Schroth

Mohr Siebeck
2013
nidottu
Der Augsburg-Münchner-Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME-FMedG) stellt eine grundsätzliche Neuregelung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vor. Das geltende Embryonenschutzgesetz ist aufgrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklung überholt. Deshalb ist es notwendig, das Fortpflanzungsmedizinrecht umfassend zu novellieren. Der vorliegende Entwurf geht von dem Recht aller Menschen aus, medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Grundlage werden Neuregelungen für die künstliche Befruchtung, die Präimplantationsdiagnostik, die Samen- und Eizellenspende, den Embryonentransfer, die Leihmutterschaft sowie den Umgang mit "überzähligen" Embryonen vorgeschlagen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken, wie die Geschlechtswahl, die Keimbahnintervention, das Klonen sowie die Chimären- und Hybridbildung, sollen grundsätzlich untersagt werden.