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Kirjailija
Walter Winkler
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 4 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1977-2012, suosituimpien joukossa Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
Abgesehen von der Ausfuhrung der Leistung ist ihre Vergutung das wesentliche Moment in der Abwicklung eines Bauleistungsvertrages. Damit die Leistungen vergutet werden konnen, mussen sie korrekt abgerechnet, d.h. ihre Mengen genau ermittelt werden. Trotz der zum Teil umfangreichen Bestimmungen in den Abschnitten 5 der "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen fur Bauleistungen" der VOB sind jedoch Vertragsstreitigkeiten uber die richtige Abrechnung der Leistung an der Tagesordnung. Das Buch mochte den Partnern des Bauleistungsvertrages mit Erlauterungen und Bildbeispielen helfen, solche Differenzen zu vermeiden.
Die Kosten-und Preisermittlung von Bauleistungen ist eine vielschichtige und verant- wortungsvolle Aufgabe. Auf der einen Seite beeinfluBt die Ermittlung der Baukosten nicht nur die Entscheidung der Bauherren, Bauobjekte in Angriff zu nehmen und Bauauftriige zu erteilen, sondern dient auch dazu, die Haushaltspliine der offentlichen Hand mit mittel- und langfristigen Bauprogrammen zu versehen, um nicht zuletzt damit die Beschiiftigung in der Bauwirtschaft zu steuern, auf der anderen Seite ist eine sorgfiiltig vorgenommene Preisermittlung fur Bauleistungen eine der wichtigsten Grundlagen fUr einen gesunden wirtschaftlichen Bestand der Bauunternehmungen. Das Thema ist also bedeutend genug, es grundlich zu behandeln. Die Verfasser haben es sich zur Aufgabe gemacht, Wesen, Zweck und Verfahren der vier Kostenermitt- DIN 276, der Kostenschiitzung, der Kostenberechnung, des Kosten- lungsarten nach anschlags und der Kostenfeststellung, sowie die Kalkulationsmethoden zur Preis- ermittlung von Bauleistungen eingehend darzustellen und an hand von Beispielen zu erliiutern. 1m Vordergrund stand dabei, die durch Normung und gesetzliche Vor- schriften gegebenen Grundlagen herauszustellen, um dadurch das notwendige gleiche Verstiindnis der Begriffe zu fordern und die Verbindlichkeit der bestehenden Rege- lungen zu betonen. Nur eine normengerechte Kosten-und Preisermittlung von Bau- leistungen ermoglicht vergleichbare Ergebnisse, wie sie zur Kostenkontrolle und zur Gewinnung von Planungs-und Kostendaten erforderlich sind.
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens für Architekten und Ingenieure eine völlig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, daß eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausführung ermöglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, daß Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen können. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmäßig auf die gleiche gemein same Linie zu führen, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tätigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen für Betriebstechnik, enger als die übrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innen räumen und zu den Zusätzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmachen.