Die großen Themen des neueren Rechts- und Staatsdenkens sind soziologisch keineswegs uninteressant. Sie sind nicht nur Dogmen und als solche der Interpretation und der historischen Erklärung zugänglich. Sie haben zumeist einen Realitätssinn oder beziehen sich auf Realitäten in einer Weise, die mehr Aufmerksamkeit verdiente, als sie gegenwärtig findet ... Das Thema unserer Untersuchungen ist die Institution der Grundrechte. Diese Auswahl erfolgt aus verschiedenen Gründen: Einerseits scheinen die Grundrechte, im Gegensatz etwa zum Organisationsteil der Verfassung, sich besonders schlecht für eine erfahrungswissenschaftliche, nicht-normative Analyse zu eignen. Jedenfalls spielen sie bisher in der Bürokratieforschung keine Rolle. Wir stehen hier vor einem noch unbestrittenen Reservat der Jurisprudenz, dessen soziologische Erschließung, wenn sie gelingt, besondere Aufschlüsse verspricht. Schließlich ist für diese Themenwahl bestimmend, daß es bisher mit rein interpretativen Methoden nicht recht gelungen ist, den Sinnzusammenhang des Grundrechtsteils mit den sonstigen Verfassungsvorschriften in einer einheitlichen These darzustellen. Aus der Einführung des Verfassers "Die vorliegende Untersuchung macht deutlich, daß auch die großen Themen der Rechts- und Staatslehre durchaus Gegenstände der politischen Soziologie sind. Auch die Grundrechte der Verfassungen bedürfen der Interpretation und der historischen, aber auch zeitgeschichtlichen Erklärung. Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Wirklichkeiten und beziehen sich auch auf soziale Realitäten und sollten darum auch in der soziologischen Forschung mehr Aufmerksamkeit finden, als das bisher der Fall ist. Die Interpretation der Grundrechte ist nicht nur reizvoll für den Fachmann, sondern überaus dringlich und notwendig für unsere ganze staatliche Lebensordnung. Daß dazu die politische Soziologie einen hervorragenden Beitrag leisten kann, weist diese begrüßenswerte Schrift überzeugend nach." Aus: Politisch-Soziale Kor